21.01.2015

Körtner: „Vom Kind nach Maß kann weiterhin keine Rede sein“

Theologe und Medizinethiker begrüßt Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Der Theologe Ulrich H.J. Körtner sieht im aktuellen Gesetzesentwurf einen gelungenen Balanceakt, bei dem den gesellschaftlichen Realitäten wie auch dem Schutzbedürfnis von Kindern und Erwachsenen Rechnung getragen wird. Im Bild: Reagenzgläser mit Pipette (Foto: NASA ICE/wikimedia).

Theologe und Medizinethiker begrüßt Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes

Wien (epdÖ) – „Ich meine, dass sich die moderne Fortpflanzungsmedizin grundsätzlich mit dem Evangelium und dem Geist der Liebe und der Barmherzigkeit verträgt, aus dem Christen ihr Leben in Verantwortung vor Gott führen sollen. Auch darf die Rechtsordnung eines säkularen Staates nicht allen Menschen ein bestimmtes Familienmodell vorschreiben. Sie hat vielmehr dem Rechtsfrieden in einer freiheitlichen und pluralen Gesellschaft zu dienen, die auch aus Sicht der evangelischen Kirche ein hohes Gut ist“, das schreibt der evangelische Theologe und Medizinethiker Ulrich H.J. Körtner (Universität Wien) in einem Gastkommentar für die Tageszeitung „Wiener Zeitung“ (Ausgabe 21. Jänner 2015).

Im Gegensatz zur römisch-katholischen Kirche begrüßt die Evangelische Kirche A. und H.B. den Gesetzesentwurf und sieht darin eine maßvolle Reform, „die den gesellschaftlichen Realitäten und auch der Lebenswirklichkeit der eigenen Kirchenmitglieder gerecht wird“, schreibt Körtner und betont, dass die Evangelische Kirche damit keineswegs ihre ethischen Überzeugungen über Bord werfe und sich dem Zeitgeist anpasse. Mit ihrer stark ablehnenden Haltung hätte sich die römisch-katholische Kirche und ihre Organisationen jedenfalls „ins biopolitische Abseits manövriert“, analysiert der Theologe.

Mit dem medizinischen Fortschritt würden die Anforderungen an eine verantwortungsvolle Familienplanung steigen. Die Möglichkeiten, die das neue Gesetz nun eröffnet, würden aber dem Schutzbedürfnis von Kindern und Erwachsenen gerecht, so Körtner. Trotz aller Gefahren und Schattenseiten der Reproduktionsmedizin betont der Medizinethiker: „Vom Kind nach Maß oder vom Kind um jeden Preis kann in Österreich weiterhin keine Rede sein.“

Durch die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes wird etwa die Eizellenspende sowie – in engen Grenzen – die Präimplantationsdiagnostik möglich. Auch die Beschränkung der Reproduktionsmedizin auf heterosexuelle Paare sowie das Verbot der Samen- und Eizellspende wurden aufgehoben. Die Leihmutterschaft hingegen bleibt nach wie vor gesetzlich verboten.

ISSN 2222-2464

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