03.03.2014

Körtner übt Kritik an Sterbehilfe für Kinder und Jugendliche

"Kinderhospizarbeit sollte stattdessen gefördert werden"

Körtner übt nicht nur Kritik an der neuen Regelung bezüglich Sterbehilfe für Kinder und Jugendliche, sondern ganz grundsätzlich an der Legalisierung von Tötung auf Verlangen. Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

„Kinderhospizarbeit sollte stattdessen gefördert werden“

Wien (epdÖ) – Kritik an der Entscheidung Belgiens, Sterbehilfe bei Kindern und Jugendlichen zuzulassen, kommt vom Wiener evangelischen Theologen und Medizinethiker Ulrich H.J. Körtner. „Ich sehe es als einen weiteren Schritt auf einem Weg, den Belgien, die Niederlande und Luxemburg leider beschritten haben“, so Körtner im ORF-Religionsmagazin „Orientierung“ vom 2. März.

Körtner übt nicht nur Kritik an der neuen Regelung, sondern ganz grundsätzlich an der Legalisierung von Tötung auf Verlangen. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Tötungen auf Verlangen in den Benelux-Staaten stark angestiegen, darüber hinaus gäbe es zahlreiche Berichte, in denen dokumentiert werde, dass Menschen nicht ausdrücklich zugestimmt hätten. Seit 2004 gäbe es in den Niederlanden das sogenannte „Groninger Protokoll“, das Richtlinien und Kriterien erwähnt, nach denen Ärzte „Lebensbeendigung Neugeborener“ und „Lebensbeendigung von Kindern bis 12 Jahre“ praktizieren dürfen, ohne strafrechtlich belangt werden zu können.

„Ich verstehe das Verlangen nach Tötung oder Äußerungen wie ‚Ich möchte tot sein‘ als einen Ausdruck gewisser Notlagen und Verzweiflung. Hier braucht es professionelle Begleitung und passende Unterstützungsmaßnahmen“, sagt Körtner. Speziell was Kinder angeht, dürfe man nicht vergessen, dass diese gar keine realistische Vorstellung vom Tod hätten und überhaupt nicht wüssten, was es heißt, tot zu sein. „Dass Kinder und Jugendliche über Leben und Tod entscheiden sollen, überfordert sie.“ Kinder und Jugendliche hätten eine besondere Schutzbedürftigkeit, ist Körtner überzeugt. Der Wunsch, unerträgliches Leid zu lindern, ist aus Sicht des Medizinethikers nachvollziehbar. „Hier sollte die Kinderhospizarbeit gefördert werden.“

Erneut spricht sich Körtner gegen ein Verbot der Sterbehilfe in der österreichischen Verfassung aus. Die gesetzlichen Regelungen würden Töten auf Verlangen und Beihilfe zum Selbstmord bereits jetzt unter Strafe stellen. Ein Verbot im Verfassungsrang könnte jedoch das Patientenverfügungsgesetz von 2006 aushöhlen, es würde darüber hinaus Ärzte, Ärztinnen sowie KrankenpflegerInnen verunsichern und somit ihren beruflichen Alltag erschweren. „Die Verunsicherung wird größer, wir brauchen aber mehr Sicherheit im Alltag, das schaffen wir nicht mit einem Verbot im Verfassungsrang. Ob das die Politiker so wollen, weiß ich nicht.“

Die Sendung kann noch bis kommenden Sonntag, 9. März, in der ORF-TVthek nachgesehen werden: tvthek.orf.at/program/Orientierung/1366/Orientierung/7564733

ISSN 2222-2464

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