Körtner: Klone können gegen ihre Erzeuger klagen
Auch die gesellschaftlichen Folgen der Reproduktionsforschung sind zu diskutieren
Auch die gesellschaftlichen Folgen der Reproduktionsforschung sind zu diskutieren
Wien, 29. Jänner 2003 (epd Ö) Auf die Bedeutung des Haftungsrechts in der Debatte um das Klonen von Menschen hat der Wiener Systematiker Univ. Prof. Dr. Ulrich H.J. Körtner aufmerksam gemacht. Der Professor am Institut für Systematik an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien verwies beim „Montagsgespräch“ der Tageszeitung „Der Standard“ und von ORF-Radio Wien darauf, der reproduzierte Mensch habe die Möglichkeit, sich bei Schäden an seine Hersteller und Erzeuger zu wenden und eine Klage einzubringen. Die Gesellschaft habe für die Klone Verantwortung zu übernehmen und zum gegenwärtigen Zeitpunkt in einem relativ frühen Forschungsstadium mögliche Folgen offen zu diskutieren. Der Ethiker forderte in der Podiumsdiskussion, an der auch der Mediziner Dr. Wilfried Feichtinger sowie die Philosophen Dr. Elisabeth List und Dr. Günther Pöltner teilnahmen: „Wir müssen Fragen stellen wie: Was für eine Welt steht uns da bevor? Was können wir noch für vertretbar halten?“
www.univie.ac.at/etf/systematik/koertner/koertner.htm
ISSN 2222-2464