28.10.2021

Körtner: Gesetz zu assistiertem Suizid wirft Fragen für kirchliche Einrichtungen auf

„Assistierter Suizid wird nun doch zur neuen Normalität“

Erfreut zeigt sich Körtner, dass “die Mitwirkung am Suizid auch zukünftig keine ärztliche Aufgabe” sei. Foto: pixabay

„Assistierter Suizid wird nun doch zur neuen Normalität“

Wien (epdÖ) – Für den Wiener Theologen und Ethiker Ulrich Körtner bleibt offen, was der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Sterbeverfügungsgesetzes für kirchliche Pflege- und Betreuungseinrichtungen bedeute. In einem Gastkommentar für die Wochenzeitung „Die Furche“ (28. Oktober) betont Körtner: „In den Erläuterungen zum Gesetz steht zu lesen, eine Einrichtung könne nicht dazu gezwungen werden, Suizidhilfe be­reitzustellen oder in ihren Leistungs­katalog aufzunehmen. Im Gesetzestext steht davon nichts.“ Einer Bewohnerin oder einem Bewohner eines Heimes den assistierten Suizid mit Hilfe Drit­ter zu untersagen, werde rechtlich kaum möglich sein. Zu prüfen bleibe, ob die Einrichtungen den eigenen Mitarbeitenden die Mitwirkung untersagen können werde. ­

Kritisch sieht Körtner auch die unklare Position des Gesetzesentwurfs zur Suizidbeihilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die dreiwöchige Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs sei zudem zu kurz angesetzt. Erfreulich sei hingegen, dass „die Mitwirkung am Suizid auch zukünftig keine ärztliche Aufgabe“ sei sowie der angekündigte Ausbau der Palliativversorgung. Insgesamt wertet Körtner den Entwurf als „respektablen Kompromiss“. Gleichwohl räumt er ein: „Ob man es will oder nicht, der assistierte Suizid wird nun eben doch zur neuen Normalität. Das gilt es zu respektieren. Ein Anlass zu Freude ist es für mich nicht.“

ISSN 2222-2464

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Körtner | Sterbehilfe

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