13.10.2006

Körtner begrüßt österreichisches Patientenverfügungsgesetz

„Keine Pflicht zum Leben um jeden Preis“

„Keine Pflicht zum Leben um jeden Preis“

Wien (epd Ö) – „Eine Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse, aber auch der Medizin und der Pflege in Krankenanstalten und Pflegeheimen, welche die Würde des Menschen im Leben wie im Sterben achtet“, forderte der Professor für Systematische Theologie an der Evangelisch-Theologischen Fakultät und Institutsvorstand des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin an der Universität Wien, Dr. Ulrich Körtner. In einem Vortrag zum Thema „Die Patientenverfügungen in der theologischen Diskussion“, den er am 12. Oktober bei der Jahrestagung des Instituts in Wien hielt, begrüßte der Theologe das mit 1. Juni in Kraft getretene österreichische Patientenverfügungsgesetz und betonte: „Die Reichweite von Patientenverfügungen ist, was ich ausdrücklich gutheiße, in diesem Gesetz nicht auf die Sterbephase bei einem irreversibel zum Tode führenden Grundleiden beschränkt.“ Körtner hielt auch fest, Gegenstand einer Patientenverfügung könne nur die Ablehnung von bestimmten Behandlungen sein, nicht jedoch die positive Forderung nach einer bestimmten Behandlung.

Ethische Probleme am Ende des Lebens

Zur Frage der Sterbehilfe erklärte Körtner: „Das Recht auf Leben bedeutet keine Pflicht zum Leben um jeden Preis. Der Grundsatz des Lebensschutzes legitimiert weder ethisch noch rechtlich die Bevormundung und Entmündigung von Patienten.“ Rechtlich und moralisch bleibe es ein Unterschied, „ob jemand verfügt, dass man ihn sterben lässt, oder aber, dass man ihn tötet“. Dennoch könnten „die ausgefeiltesten Gesetze“ nicht verhindern, „dass wir an den Grenzen des Lebens in ethische Dilemmata geraten, in denen das Urteil, ob es sich um ein Sterbenlassen oder eine aktive Herbeiführung des Todes handelt, eine Frage des Blickwinkels ist“.

Die Jahrestagung des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin, an der zahlreiche WissenschaftlerInnen aus Deutschland und Österreich teilnahmen, wurde vom 12. bis 13. Oktober in Kooperation mit dem Zentrum für Medizinrecht auf dem Campus der Universität Wien veranstaltet. Sie hatte das Gesamtthema „Das neue Patientenverfügungsgesetz 2006 – rechtliche und ethische Aspekte“.

ISSN 2222-2464

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