24.10.2002

Klares Ja zu EU-Beitritt Tschechiens

Erklärung der Evangelischen Kirchen und der Methodistenkirche zur Verständigung von Tschechien und Österreich

Erklärung der Evangelischen Kirchen und der Methodistenkirche zur Verständigung von Tschechien und Österreich

St. Pölten, 23. Oktober 2002 (epd Ö) „Die Tschechische Republik will und soll Mitglied der Europäischen Union werden“, betonen die Evangelischen Kirchen in einer Erklärung zur Verständigung zwischen Tschechien und Österreich. Unterzeichnet haben das Dokument Repräsentanten der drei Mitgliedskirchen der Leuenberger Kirchengemeinschaft in Österreich, Bischof Mag. Herwig Sturm für die lutherische Kirche, Oberkirchenrat Mag. Richard Schreiber für die reformierte Kirche und Superintendent Mag. Lothar Pöll für die methodistische Kirche.

Überreicht haben die Vertreter der drei Kirchen das Dokument in einem festlichen Akt dem Bischof der schlesischen evangelischen Kirche A.B. in der Tschechischen Republik, Vladislav Volný, im Landhaus in St. Pölten.

In der Verlautbarung, die sich als ein „Beitrag der Kirchen der Leuenberger Kirchengemeinschaft“ versteht, heißt es, dass derzeit die Beziehungen zwischen Tschechien und Österreich belastet seien durch „leidvolle“ Erfahrungen in der Geschichte und verschiedene Probleme in der Gegenwart. Genannt werden etwa die „Sicherheit des Atomkraftwerkes Temelín“ und „einige der Dekrete, die Edvard Beneš, der Präsident der Tschechoslowakischen Republik, unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg erlassen hat“.

Vertreibungen stehen in keinem direkten Zusammenhang mit Beneš-Dekreten

In diesem Zusammenhang betonen die Kirchen, dass „die physische Vertreibung der Deutschen aus ihren Siedlungsgebieten nach dem Zweiten Weltkrieg und die in diesem Zusammenhang gegen sie begangenen Straftaten in keinem direkten Zusammenhang mit Beneš-Dekreten stehen.“ Weder ordnen die Dekrete die Vertreibungen an, noch rechtfertigen sie die begangenen Straftaten, unterstreichen die Kirchen.

Allerdings wurden die Vertreibungen, darunter auch so genannte „wilde Vertreibungen“ durch die Bevölkerung, von den tschechoslowakischen Behörden nicht verhindert, sondern geduldet und unterstützt und können daher die völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Tschechoslowakei und ihrer Nachfolgestaaten begründen.

Massenenteignungen unbestritten völkerrechtswidrig

„Unbestritten“ sei, dass Massenenteignungen, Entzug der Staatsangehörigkeit und Vertreibungen nach heutigem Völkerrechtsverständnis unzulässig seien. Bei der „Beurteilung der EU-Konformität der Rechtsordnung eines Beitrittswerbers“ könne es sich aber nicht um die „Prüfung historischer Ereignisse anhand eines heute aktuellen rechtlichen Maßstabes handeln.“ Vielmehr sei zu überprüfen, ob es heute noch relevante Auswirkungen des Unrechts gebe, das im Widerspruch zu den gemeinsamen europäischen Grundrechtswerten steht. In diesem Zusammenhang beurteilen die Kirchen vor allem die Aufrechterhaltung des Amnestiegesetzes aus 1946 als „problematisch“.

Vielfältige Verbindungen

Die Autoren des Dokuments betonen die lange gemeinsame Geschichte Österreichs mit den böhmischen Ländern, die vielfältigen Verbindungen von Wirtschaft und Wissenschaft, Kultur und Religion sowie zahlreiche persönliche Beziehungen. Diese verpflichten Österreich, dem Nach-barland „bei den Bemühungen auf dem Weg zum gemeinsamen Europa entgegenzukommen“.

Weiter heißt es: „Dankbar nehmen wir wahr, dass es eine breite Bewegung gibt von Partnerschaften, die Pfarrgemeinden aus Tschechien und Österreich miteinander pflegen. Dankbar sind wir für Bemühungen der Römisch-katholischen Bischofskonferenz und des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich, mit dem jeweiligen tschechischen Partner Kontakt aufzunehmen, zu vertiefen und gemeinsame Schritte zur Verständigung und Versöhnung zu gehen.“

Kirchengemeinschaft vertiefen

Das Dokument werde den Leuenberger Kirchen in Tschechien „zur Vertiefung unserer Kirchengemeinschaft“ überreicht, um der „gegenseitigen Verständigung zwischen Tschechien und Österreich in Respekt und Wahrhaftigkeit zu dienen“.

Die Verfasser der Erklärung sehen ihre Bemühung in „dem größeren Zusammenhang des Friedenskonzeptes, welches durch die Europäische Integration verwirklicht wird“.

Leuenberger Kirchengemeinschaft: 103 Kirchen haben unterzeichnet

Die Leuenberger Kirchengemeinschaft beruht auf der Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa. 103 Kirchen haben dieses Dokument, das im März 1973 verfasst wurde, unterzeichnet. Kirchengemeinschaft im Sinne dieser Konkordie bedeutet, dass die Mitglieder der Kirchen verschiedenen Bekenntnisstandes miteinander Abendmahl feiern, in den verschiedenen Kirchen predigen können und alle Ämter gegenseitig anerkennen: Sie gewähren einander Gemeinschaft „an Wort und Sakrament“.

Der volle Wortlaut der Erklärung findet sich in der Rubrik „Dokumente“ – „Reden und Erklärungen“.

ISSN 2222-2464

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