10.03.2021

Klimavolksbegehren: Teilerfolg in Parlamentsausschuss

Kirchliche Umweltbeauftragte hatten zuvor Appell unterstützt

Nur mehr wenige Jahre bleiben, um den globalen Temperaturanstieg einzubremsen. Foto: pixabay

Kirchliche Umweltbeauftragte hatten zuvor Appell unterstützt

Wien (epdÖ) – Das von den Kirchen unterstützte Klimavolksbegehren hat einen weiteren Teilerfolg erzielt. Das Volksbegehren hatte im Juni 2020 knapp 400.000 Stimmen geholt. Nun brachte die türkis-grüne Regierungsmehrheit am Dienstag, 9. März, einen Antrag im parlamentarischen Umweltausschuss ein, der wesentliche Punkte des Volksbegehrens aufgreift, etwa die Einführung eines Klimarats und eines wissenschaftlichen Klimabeirats. Zudem soll es künftig ein Klimakabinett geben und bis 2030 eine Klimaschutzmilliarde sichergestellt werden.

Die Umweltbeauftragten der Römisch-katholischen und Evangelischen Kirche in Österreich hatten vor der Sitzung des Ausschusses „ein klares Ja des Parlaments zu einem Mehrparteienantrag“ gefordert, “denn wir haben keine Zeit zu verlieren“. Sie erwarteten von der Politik rasches Handeln und eine „umfassende ökosoziale Strukturreform“. Klimaschädliche Subventionen müssten abgeschafft und klimagerechtes Verhalten gefördert werden. Außerdem gelte es, einen „angemessenen Preis für CO2“ zu veranschlagen, so die Umweltbeauftragten weiter. Der Staat müsse ein verbindliches CO2-Budget einrichten sowie seine Reduktionsziele, zu denen er sich verpflichtete, einhalten und überprüfen. „Die ökologische und sozialverträgliche Umgestaltung unserer Marktwirtschaft kann nicht länger warten“, betonen die kirchlichen Umweltfachleute.

Eben diese Punkte vermissen die Initiator*innen des Klimavolksbegehrens wiederum in dem nun vorliegenden Antrag: „Großer Nachholbedarf herrscht bei der ökosozialen Steuerreform und dem Treibhausgasbudget. Noch liegen keine Vorschläge für sinnvolle Steuermodelle oder effektive Instrumente der CO2-Bepreisung auf dem Tisch, auch wurden keine Zwischenziele oder ein konkreter Reduktionspfad vorgelegt“, schreiben sie in einer Aussendung vom 9. März.

Die Abstimmung über den Antrag im Nationalrat soll Ende März erfolgen.

ISSN 2222-2464

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