11.12.2008

Kirchliche Kritik an Fekter-Plänen zum humanitären Aufenthalt

Diakonie-Direktor Chalupka: Geplante Regelungen menschenrechtswidrig - Caritas-Präsident Küberl: Menschenrechte nicht privatisieren

Diakonie-Direktor Chalupka: Geplante Regelungen menschenrechtswidrig – Caritas-Präsident Küberl: Menschenrechte nicht privatisieren

Wien (epd Ö) – Heftige Kritik an dem von Innenministerin Maria Fekter vorgestellten Gesetzesvorschlag zur Regelung des humanitären Aufenthalts haben am Mittwoch, 10. Dezember, Caritas und Diakonie geübt. Als „unverantwortlich“ bezeichnete Diakonie-Direktor Michael Chalupka die „Privatisierung der Humanität“ ausgerechnet am 60. Jahrestag der Unterzeichnung der UN-Menschenrechtserklärung. Ähnlich auch Caritas-Präsident Franz Küberl: Der Gesetzesentwurf bringe einen „weiteren Rückbau des Rechtsstaats“ mit sich. „Waren Fremde früher von der Gnade des jeweiligen Innenministers abhängig, so sind sie es in Zukunft von jener privater Personen“, meinte Küberl mit Blick auf die vom Innenministerium vorgeschlagenen „Patenschaften“ für Asylwerber.

Für Caritas und Diakonie sind die neuen Regelungen weder menschenrechts- noch verfassungskonform. Bewusst werde die neuerliche Verfassungswidrigkeit in Kauf genommen, kritisiert Michael Chalupka. Der Vorschlag des Innenministeriums bringe „statt Lösungen neue Probleme und Hürden für Menschen in schwierigsten Lebensbedingungen“, so der Diakonie-Chef weiter. Der Staat dürfe sich nicht aus seiner Verantwortung für die rechtliche Sicherheit von Menschen stehlen, die oft schon fünf Jahre und länger in Österreich leben und gut in die Gesellschaft integriert sind: „Integration muss öffentliche Aufgabe bleiben. Es darf nicht zu einer Privatisierung von Menschenrechten kommen“, unterstrich Küberl.

Geplant sei nicht die Einführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, sondern eine Neuregelung des bestehenden „Gnadenrechtes“, zeigte sich die Diakonie enttäuscht. Chalupka: „Offensichtlich sollen sich Antragsteller in Zukunft in einer Kette von Kann-Bestimmungen verstricken und erst recht wieder auf die Gnade des jeweiligen Landeshauptmannes angewiesen sein.“ Mit den Asylwerber-„Patenschaften“ werde die „Unzulänglichkeit der Behörden“ und die humanitäre Verpflichtung Österreichs auf Private „abgewälzt“.

„Patenschaften“ für Asylwerber

Innenministerin Maria Fekter hatte zuvor ihren Entwurf für die Neuregelung des humanitären Aufenthaltsrechts in die gesetzliche Begutachtungsphase geschickt. In der geplanten Regelung wird zwischen Menschen unterschieden, die vor bzw. nach dem 1. Jänner 2003 nach Österreich gekommen sind. Bei Fällen vor dem Stichtag kann der jeweilige Landeshauptmann auf Empfehlung eines Beirats den humanitären Aufenthalt durchsetzen. Grundvoraussetzung dafür ist aber eine Patenschaft. Mittels eines Notariatsaktes übernehmen dabei Privatpersonen oder Vereine mindestens fünf Jahre lang eine Haftung für alle eventuellen Kosten wie Krankenversicherung und Unterhaltskosten, die dem Staat durch den Aufenthalt entstehen können.

Bei Asylwerbern, die seit Jänner 2003 nach Österreich gekommen sind, soll es nach den Innenministeriums-Plänen auch künftig kein eigenes Verfahren für den humanitären Aufenthaltstitel geben. Schon im „normalen“ Asylverfahren soll aber jedenfalls geprüft werden, ob der Aufenthalt aus humanitären Gründen genehmigt werden kann. Als Kriterien dafür sind in dem Gesetzesvorschlag u.a. strafgerichtliche Unbescholtenheit, ein bestehendes Familienleben und der Grad der Integration angeführt. Die Begutachtungsfrist für die Gesetzesänderung läuft bis 9. Jänner. Noch im ersten Quartal des kommenden Jahres soll die Neuregelung im Parlament beschlossen werden. Der Verfassungsgerichtshof hatte eine Neuformulierung bis zum 31. März 2009 verlangt.

ISSN 2222-2464

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