10.12.2014

Kirchenbeitragseinhebung soll gerechter werden

Krömer: "Bonus für jene, die Einkommen offenlegen"

Neue Maßstäbe und Orientierungshilfen sollen mehr Gerechtigkeit bei der Einhebung des Kirchenbeitrags bringen, kündigte Synodenpräsident Peter Krömer an. Foto: epd/Uschmann

Krömer: „Bonus für jene, die Einkommen offenlegen“

St. Pölten (epdÖ) – Mit dem komplexen Thema Kirchenbeitrag beschäftigte sich die Generalsynode der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich in ihrer Sitzung am 9. Dezember. Grundtenor der Beratungen: Die Einhebung des Kirchenbeitrags soll gerechter werden. Im Zuge der Neuerungen soll bei insgesamt gleichem Aufkommen der Kirchenbeitrag von 1,5 Prozent auf 1,2 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens sinken.

„Es wird sich grundsätzlich am System des Kirchenbeitrags nichts ändern. Der Kirchenbeitrag wird sich weiterhin am Einkommen orientieren“, betonte Peter Krömer, Präsident der Generalsynode, bei der Pressekonferenz am 10. Dezember in St. Pölten. Derzeit gebe es ein Ungleichgewicht, da viele kirchenbeitragspflichtigen Mitglieder ihr Einkommen nicht offenlegen würden, daher müsse der Kirchenbeitrag geschätzt werden. Dies soll in Zukunft durch neue Maßstäbe und Orientierungshilfen präziser passieren. „Es sind genaue Kriterien festgelegt für die Schätzung der Bemessungsgrundlage“, erklärte Krömer in der Sitzung der Generalsynode vom 9. Dezember, in der das Thema behandelt wurde. In Zukunft gebe es eine Reihenfolge, die einzuhalten sei bezüglich objektiver Anhaltspunkte zur Schätzung der Bemessungsgrundlage. So müssten etwa Kollektivverträge zu Rate gezogen werden, wenn der Beruf der Person klar ist und es einen Kollektivvertrag für dieses Gewerbe gibt. Als Schätzhilfe seien aber auch beispielsweise die Daten der Statistik Austria zu berücksichtigen.

Auf Grundlage dieser Schätzungen sei es in Folge auch möglich, den Kirchenbeitrag für alle von derzeit 1,5 Prozent auf 1,2 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens zu senken. „Dadurch sollen vor allem jene einen Bonus erhalten, die ihre Einkünfte offenlegen und den richtigen Beitrag zahlen. Dies ist vor allem deshalb so wichtig, weil es in erster Linie Pensionisten und Menschen mit geringerem Einkommen sind, die ihre Bezüge offenlegen“, sagte Präsident Krömer.

Bei der Pressekonferenz unterstrich Peter Krömer die Wichtigkeit des Kirchenbeitrags für die Evangelischen Kirchen, da sie sonst kaum über andere Einnahmequellen verfügten. „Wir finanzieren über den Kirchenbeitrag und den Religionsunterricht unsere Pfarrstellen, rund 93 Prozent des Kirchenbeitragsaufkommens gehen in die Personalkosten. Wenn sie zurückgehen, können wir weniger Pfarrerinnen und Pfarrer anstellen.“ Insofern war es auch ein wichtiges Anliegen, dass die Novellierung des Kirchenbeitragsgesetzes einkommensneutral geschehe, dass also am Ende insgesamt nicht weniger Kirchenbeitrag zur Verfügung stehe als vorher.

Die Empfehlungen um die Novellierung des Kirchenbeitragsgesetzes wurden von der Generalsynode am 9. Dezember angenommen. Zur Anwendung kommen die neuen Kriterien ab 1.1.2016.

Bilder zur Synode auf foto.evang.at

ISSN 2222-2464

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