11.12.2020

Kirchen stellen Regeln für „sichere“ Weihnachtsgottesdienste auf

ÖRKÖ-Vorsitzender Prokschi: Weihnachtsgottesdienst zentraler Bestandteil der Glaubenspraxis

Zu Weihnachten soll es heuer mehr Gottesdienste geben, um die Besucherinnen und Besucher besser aufzuteilen. Foto: Erwin Doppler

ÖRKÖ-Vorsitzender Prokschi: Weihnachtsgottesdienst zentraler Bestandteil der Glaubenspraxis

Wien (epdÖ) – Weihnachten ist das Fest der Geburt Christi und mit Ostern das höchste Glaubensfest der Christen. Viele Menschen freuen sich darauf und die Kirchen in Österreich haben sich daher auf Maßnahmen geeinigt, damit auch in Zeiten der Corona-Pandemie die Gläubigen die Weihnachts-Gottesdienste gemeinsam, sicher und würdig feiern können. Dies hat der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich in einer am Freitag, 11. Dezember, veröffentlichten Erklärung betont. Der Vorsitzende des ÖRKÖ, Rudolf Prokschi, stellte fest, dass der gemeinsame Gottesdienst zu Weihnachten ein zentraler und unverzichtbarer Bestandteil der Glaubenspraxis ist. Die bisherigen Schutzmaßnahmen, die das Kultusministerium und die Kirchen bereits vor einer Woche vereinbart hatten, bleiben weiterhin verbindlich, seien aber jetzt sinnvoll ergänzt worden.

Daher gibt es zu den Weihnachtsfeiertagen eine erhöhte Zahl an Gottesdiensten, damit sich die Anzahl der Mitfeiernden besser verteilen kann. Daneben werden die Gemeinden darin bestärkt, Gottesdienste auch via Stream zu übertragen, um den Gläubigen ein Mitfeiern von zu Hause zu ermöglichen. Nach Möglichkeit werden die Gemeinden ein Anmeldesystem für die Gottesdienstbesucher anbieten sowie die Gottesdienste gestaffelt organisieren.

Weiters stellen die Gemeinden durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch während der Gottesdienste sicher, dass die vereinbarten Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt die Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu jenen Personen, mit denen man nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Während des Gottesdienstes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, diese Pflicht gilt auch bei Gottesdiensten im Freien. Daher wird bei Bedarf den Mitfeiernden ein Mund-Nasen-Schutz beim Kircheneingang bzw. Zugang zum Feiergelände zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sollen Desinfektionsmittel ausreichend vorhanden sein. Gemeinde- und Chorgesänge bleiben auch zu Weihnachten ausgesetzt. Maßnahmen wie die kürzere Dauer von Gottesdiensten und die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank zur Einhaltung des Mindestabstands sollen ein sicheres Feiern ermöglichen.

„Neben diesen allgemeinen Maßnahmen können die einzelnen Kirchen im eigenen Bereich zusätzliche Regeln und Empfehlungen zur konkreteren Ausgestaltung erarbeiten“, hielt der ÖRKÖ-Vorsitzende fest und sagte: „Ich bin überzeugt, dass durch eine schlichte und würdige Liturgie der Kern der Weihnachtsbotschaft so zum Leuchten kommen kann, dass sie den Menschen gerade in dieser Zeit Freude und Hoffnung gibt.“

ISSN 2222-2464

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