18.05.2016

Kirchen rufen zur Beteiligung an Stichwahl auf

ÖRKÖ-Vorstand: Wählen ist „Gewissenspflicht“

Bischof Bünker wünscht dem designierten Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen, „dass es ihm gelingt, das Gemeinsame vor das Trennende zu stellen, ohne dabei auf klare Positionen zu verzichten“. (Im Bild: Der Amtssitz des österreichischen Bundespräsidenten in der Wiener Hofburg. Foto: Gryffindor/wikimedia)

ÖRKÖ-Vorstand: Wählen ist „Gewissenspflicht“

Wien (epdÖ) – Der Vorstand des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) hat am Freitag, 6. Mai, eine Erklärung veröffentlicht, in der zur Beteiligung an der Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten am 22. Mai aufgerufen wird. Die Beteiligung an Wahlen sei für Christinnen und Christen „Gewissenspflicht“, heißt es in der Erklärung. Ohne Wahlen gebe es keine Demokratie, die Politikverdrossenheit dürfe nicht dazu führen, dass das Wahlrecht nicht in Anspruch genommen werde, warnt der ÖRKÖ-Vorstand. Im Hinblick auf den 8. Mai, an dem der Beendigung des Zweiten Weltkriegs und der endgültigen Überwindung der menschenverachtenden NS-Diktatur gedacht wird, wollen die Kirchen die „Selbstverständlichkeit der Beteiligung an Wahlen“ in Erinnerung rufen.

„Gerade die Erfahrung von Diktatur und Unmenschlichkeit in der Zeit des Nationalsozialismus hat die Kirchen den Wert von Demokratie und freien Wahlen erkennen lassen“, erklärt dazu der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Bünker wörtlich: „Suchet der Stadt Bestes heißt es in der Heiligen Schrift. Daher unterstütze ich den Aufruf das demokratische Recht wahrzunehmen und sich an der Wahl zu beteiligen.“ Leitend für die Entscheidung sei „das am Evangelium geprüfte Gewissen“, so der Bischof.

Die Erklärung des ÖRKÖ-Vorstands hat folgenden Wortlaut:

„Am 22. Mai findet der zweite Durchgang der Präsidentschaftswahl statt. Für Christen gehört die Beteiligung an Wahlen zu ihren Verpflichtungen für das Gemeinwohl. Gerade im Hinblick auf den 8. Mai – an dem der Beendigung des Zweiten Weltkriegs und der endgültigen Überwindung der totalitären und menschenverachtenden Diktatur gedacht wird – erscheint es notwendig, die Selbstverständlichkeit der Beteiligung an Wahlen in Erinnerung zu rufen. Auf dem Hintergrund des Gedenkens an Kriegsende und Wiedergewinnung der Demokratie wird noch deutlicher, dass für Christen die Beteiligung an Wahlen Gewissenspflicht ist.

Ohne Wahlen gibt es keine Demokratie. Die historische Erfahrung hat gezeigt, dass die Abwendung vom Wahlsystem  in den Abgrund führt. Auch wenn kein Wahlsystem perfekt ist, darf die Politikverdrossenheit nicht dazu führen, dass ein Grundrecht wie das Wahlrecht vernachlässigt oder nicht  in Anspruch genommen wird.

Die Gestaltung der Politik gehört zu jenen Bereichen, in denen Christen bei Anwendung gleicher Sorgfalt zu unterschiedlichen Auffassungen gelangen können. Sie müssen gerade auch in politischen Fragen ihrem eigenen, am Evangelium ausgerichteten Gewissen folgen. Was zählt, ist die Kraft der Argumente.“

ISSN 2222-2464

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ÖRKÖ | Bundespräsident

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