19.10.2009

Kirchen protestieren gegen weitere Verschärfung des Fremdenrechts

Ökumenischer Rat der Kirchen fordert "faires und rechtsstaatliches Verfahren"

Ökumenischer Rat der Kirchen fordert „faires und rechtsstaatliches Verfahren“

Wien (epd Ö) – Gegen eine weitere Verschärfung des Fremdenrechts haben die Kirchen protestiert. Damit wenden sich die 14 im Ökumenischen Rat zusammengefassten Kirchen gegen die derzeit dem Parlament vorliegende neuerliche Novelle des Fremdenrechts. Sollte diese in der vorliegenden Fassung beschlossen werden, werde weiter einer „negativen“ und „äußerst Besorgnis erregenden“ Entwicklung im Asyl- und Menschenrechtsbereich Vorschub geleistet, heißt es in einer Stellungnahme des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich, die nun den Nationalratsabgeordneten übermittelt wird.

Ob eine Person Schutz in Österreich erhalten soll, müsse in einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren geklärt werden, „in dem die Asylsuchenden jenen Beistand zur Seite gestellt bekommen, den sie brauchen, um sich in den für sie inzwischen völlig undurchschaubaren und komplizierten Asylverfahren zurechtzufinden“. Mit „größter Sorge“ verfolge der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) daher die jüngsten Entscheidungen des Innenministeriums, Caritas, Volkshilfe und Diakonie neben der Sozialbetreuung von Schubhäftlingen nun auch österreichweit das Kernstück ihrer menschenrechtlichen Arbeit, die Flüchtlingsberatung, zu entziehen.

Missbrauchsbekämpfung oder die Verfolgung strafbarer Handlungen seien notwendig, müssten jedoch im Strafrecht und nicht in jenem Gesetz abgehandelt werden, das für die Schutzgewährung zuständig sei. „Der Zugang zum Recht darf für Schutz suchende Menschen nicht noch weiter eingeschränkt werden, sondern sollte ausgebaut werden“, betonen die Kirchen und erheben Einspruch „gegen das Vorhaben, den Druck auf Asylsuchende durch verstärkte Verhängung der Schubhaft weiter zu erhöhen“. Die 14 christlichen Kirchen fordern die Nationalratsabgeordneten auf, „der weiteren Verschärfung des Asyl- und Fremdenrechts die Zustimmung zu versagen“. An die Bundesregierung appelliert der ÖRKÖ, „jene humanitären Organisationen, die sich seit Ende des Zweiten Weltkrieges mit großem Engagement für die Rechte und die Würde von Schutz suchenden Menschen eingesetzt haben, wieder mit jenen finanziellen Mitteln auszustatten, die sie für die Fortsetzung ihres humanitären Auftrages benötigen“.

In der Stellungnahme erinnern die Kirchen an die Intention der Genfer Flüchtlingskonvention, „die solidarische Antwort“ auf die Verfolgungen des Zweiten Weltkrieges. Nie wieder, so der ÖRKÖ, sollten Menschen, die gerade dem Tod in ihrem Verfolgerland entronnen seien, vor geschlossenen Grenzbalken stehen. „Das Asylrecht darf daher nur einen einzigen Zweck verfolgen: jenen Schutz zu gewähren, denen ein Verbleib in ihrem Heimatland nicht mehr zumutbar ist“, unterstreichen die Kirchen.

Dem Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich gehören folgende Kirchen an: Altkatholische Kirche, Anglikanische Kirche, Armenisch-apostolische Kirche, Bulgarisch-orthodoxe Kirche, Evangelische Kirche A.B., Evangelische Kirche H.B., Evangelisch-methodistische Kirche, Griechisch-orthodoxe Kirche, Koptisch-orthodoxe Kirche, Römisch-katholische Kirche, Rumänisch-orthodoxe Kirche, Russisch-orthodoxe Kirche, Serbisch-orthodoxe Kirche, Syrisch-orthodoxe Kirche.

ISSN 2222-2464

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