29.06.2011

Kindernothilfe: „Rechte brauchen auch Rechtsmittel“

Wiener Expertengespräch über Kinderrechte auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene

Die Kindernothilfe unterstützt seit Jahren zahlreiche Projekte, unter anderem in Indien und in Afrika. Foto: Kindernothilfe/Pascal Amos Rest

Wiener Expertengespräch über Kinderrechte auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene

Wien, (epdÖ) – „Wenn es Rechte gibt, muss es auch Rechtsmittel geben“, fordert Barbara Dünnweller von der „Kindernothilfe“. Bei einer Fachtagung der europäischen Kindernothilfe-Organisationen, die am 20. Mai in Wien stattfand, berichtete die Mitarbeiterin vom Referat Advocacy der Kindernothilfe über die aktuellen Bemühungen beim UN-Menschenrechtsrat zur Ermöglichung eines Beschwerdeverfahrens für Kinder im Rahmen eines Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention. Dünnweller kritisierte, dass im aktuellen Entwurf das Instrument der Kollektivbeschwerde wieder gestrichen worden sei und so nur noch Individualbeschwerden möglich seien. Im Fall von schweren Kinderrechtsverletzungen, die mehrere Kinder zugleich betreffen – wie dies beispielsweise oftmals bei Pornografie oder Kinderhandel der Fall ist – müssten Kinder jeweils einzeln Beschwerden einreichen.

Bei der Umsetzung der internationalen Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention gebe es in Österreich „klare Schwachstellen“, befand die Koordinatorin des Netzwerks Kinderrechte, Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez. Mangelhaft sei ihrer Einschätzung nach das im Februar 2011 beschlossene Verfassungsgesetz über Kinderrechte. So enthalte dieses etwa kein Recht auf Bildung oder Gesundheit sowie keinen Schutz von Flüchtlingskindern. Hart ins Gericht ging die Expertin mit Regierungspolitikern, die die nur teilweise Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention mit dem höheren Schutzniveau in Österreich argumentiert hatten. Daher gebe es derzeit in Österreich „ein bisschen Kinderrechte mit Einschränkungen“.

Robert Fenz, Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe Österreich, betonte die Bedeutung der Kinderrechte für die Arbeit der Kindernothilfe. „Die Kindernothilfe hat sich bei der Festlegung ihrer Arbeitsschwerpunkte für zukünftige Programm- und Projektarbeit verpflichtet, den Kinderrechten auf allen Ebenen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dabei wollen wir die Zusammenarbeit mit jenen intensivieren, denen die Stärkung der Kinderrechte ebenfalls ein Anliegen ist.“

Gemeinsamer Tenor der Expertinnen und Experten aus Österreich, Deutschland und der Schweiz: in allen Ländern gibt es bei der Umsetzung und Wahrung der Kinderrechte deutlichen Verbesserungsbedarf. „Es ist ein großes Dilemma, dass es keine offiziellen Zahlen bei Kinderhandel, unbegleiteten Minderjährigen, etc. gibt“, merkte Christel Riemann-Hanewinckel vom Verwaltungsrat der Kindernothilfe an. Abhilfe schaffen möchte die EU-Grundrechteagentur, die seit dem Jahr 2007 die Lage der Menschenrechte in den EU-Staaten beobachtet. Das Sammeln von einschlägigen Daten ist künftig eine Hauptaufgabe der in Wien beheimateten Behörde, berichtete Monica Gutierrez vom Child Rights Team der Grundrechteagentur in ihrem Vortrag. Die Kindernothilfe Österreich sieht sich durch die Tagung bestärkt, sich nicht nur für die Einhaltung der Kinderrechte, sondern sich auch gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Institutionen für eine stärkere Verbindlichkeit bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einzusetzen.

Das Fachgespräch im Haus der Europäischen Union an dem auch Referenten der Austrian Development Agency sowie KinderrechtsexpertInnen befreundeter Nichtregierungsorganisationen teilnahmen, fand unter der Patronanz der österreichischen EU-Abgeordneten Ulrike Lunacek statt.

ISSN 2222-2464

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