27.08.2010

Islam: Bischof Bünker verteidigt Wunsch nach Minaretten

Lehnt Volksentscheid und Verbot ab - Steirischer Superintendent Miklas: Verbot von Türmen im Widerspruch zum Rechtsstaat - Noch viel an Diskurs und gegenseitigem Verstehen nötig

Lehnt Volksentscheid und Verbot ab – Steirischer Superintendent Miklas: Verbot von Türmen im Widerspruch zum Rechtsstaat – Noch viel an Diskurs und gegenseitigem Verstehen nötig

Wien/Graz, 27. August 2010 (epdÖ/APA) – Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker verteidigt den Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), Anas Schakfeh, und dessen Wunsch, dass es langfristig in jedem Bundesland erkennbare Moscheen mit Minarett gibt. Der Islam sei eine in Österreich anerkannte Religionsgemeinschaft, „dazu gehört auch, dass Gebäude errichtet werden“, sagte Bünker am Freitag, 27. August, zur APA. Einen Volksentscheid zum Moscheenbau lehnte er wie ein Bauverbot ab.

 

Gerade die neue Verfassung der Glaubensgemeinschaft sowie die anstehenden IGGiÖ-Wahlen würde die Repräsentation der Muslime in Österreich noch weiter verstärken, sagte Bünker. „Dazu gehört selbstverständlich das Grundrecht auf Religionsausübung in persönlichem und kollektivem Sinn.“ Dass nun auch jeder Landeshauptstadt eine eigene Moschee mit Minarett und Kuppel zusteht, will Bünker so konkret wie Schakfeh nicht sagen: „Das ist von Fall zu Fall zu entscheiden.“

 

Eine Volksbefragung zum Minarettbau, wie sie die FPÖ bundesweit und das BZÖ regional fordert, ist für Bünker undenkbar. Die Mehrheit könne nicht über Grundrechte entscheiden. Auch sei es nicht Aufgabe des Staates, über ein Minarettbauverbot zu entscheiden. Der Bischof erinnerte daran – wie es auch Schakfeh getan hatte -, dass es auch seiner Kirche vor rund 150 Jahren verboten gewesen sei, Kirchtürme zu errichten.

 

Auch der steirische Superintendent Hermann Miklas hat am Donnerstag in einem Beitrag für die „Kleine Zeitung“ das Recht auf Moscheen unterstrichen. Maßgeblich sei die gültige Bauordnung, die alle Bauträger gleich behandeln müsse und keine theologischen Unterschiede machen dürfe. „Ein generelles Verbot von Türmen nur für eine bestimmte Religionsgemeinschaft würde im Widerspruch zum Rechtsstaat stehen, daran kann selbst eine Volksabstimmung nichts ändern“, schreibt Miklas. Kritisch merkt der Superintendent an, dass sich der Islam als ganzheitliche Kultur verstehe, in der Politik, Recht und Lebensstil den religiösen Prinzipien untergeordnet seien. „Das ist es, was vielen Österreicherinnen und Österreichern Angst macht“, insbesondere, wenn einige, „längst nicht alle“, muslimische Gruppierungen ihre Prinzipien „vehement und radikal“ vertreten. Aus dieser Perspektive könnten Moscheen als „steingewordene Gegenwelten“ und „Minarette als stolze Statussymbole“ erscheinen. Diesbezüglich sei laut Miklas noch „viel an Diskurs und gegenseitigem Verstehenlernen“ nötig. Das Aufeinanderzugehen müsse von beiden Seiten erfolgen, Integration ebenso von beiden Seiten gewollt werden, hält der Superintendent fest.

ISSN 2222-2464

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