07.01.2009

Humanitärer Aufenthalt: Menschenrechtliche Minimalstandards fehlen

Caritas, Diakonie und Amnesty International äußern schwerwiegende Bedenken gegen neuen Gesetzesentwurf des Innenministeriums - Scharfe Kritik an geplanten "Patenschaften"

Caritas, Diakonie und Amnesty International äußern schwerwiegende Bedenken gegen neuen Gesetzesentwurf des Innenministeriums – Scharfe Kritik an geplanten „Patenschaften“

Wien (epd Ö) – Auf heftige Kritik der Hilfsorganisationen ist die Neuregelung des humanitären Aufenthalts in Österreich gestoßen. Caritasdirektor Michael Landau, Diakoniedirektor Michael Chalupka und Amnesty International (ai)-Generalsekretär Heinz Patzelt zeigten am Mittwoch, 7. Jänner, bei einer Pressekonferenz in Wien die gröbsten Problemfelder auf. Im Zentrum der Kritik: Die Nichterfüllung menschenrechtlicher Mini-malstandards zum Bleiberecht und der Vorschlag so genannter „Patenschaften“.

Humanitäre und menschenrechtliche Verpflichtungen des Staates würden auf Privatleute oder private Organisationen abgewälzt, während der Staat sich selbst die Latte weit unter die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bindend festgeschriebenen Erfordernisse lege, so der Tenor. „Statt einer menschenrechtskonformen Regelung wird ein Gnadenrecht durch ein noch komplizierteres Gnadenrecht ersetzt“, kritisierte Heinz Patzelt.

Caritasdirektor Landau sagte, es sei zu befürchten, dass durch die neue Art der Patenschaf-ten völlig neue Abhängigkeiten geschaffen werden. Es bestehe etwa die Gefahr der Ausbeu-tung von Frauen durch ihre männlichen „Paten“. Bei Missbrauch könnte als Gegenleistung für die Patenschaft etwa die Übernahme sämtlicher Arbeiten im Haushalt oder auch von „Diensten aller Art“ abverlangt werden. Landau: „Meine Frage an die Frau Innenministerin: Nehmen Sie hier neue Formen der Sklaverei in Kauf?“ In einem Rechtsstaat müsse jegliche Gefahr der Ausbeutung schon im Ansatz vermieden werden. Es gehe um Rechtsstaatlichkeit, nicht um privates „Wohlwollen“, noch dazu um den Preis „potenzieller Abhängigkeit“, so Landau.

Staatssekretariat für Integration gefordert

Landau wie auch Chalupka und Patzelt betonten übereinstimmend, dass der vorliegende Gesetzesentwurf den dringenden Bedarf für ein Staatssekretariat für Integration deutlich mache. Das Innenministerium suche hinsichtlich humanitärer Fälle nicht nach Lösungen, die den Betroffenen einen fairen Zugang zu einem Aufenthaltsrecht verschaffen, sondern sei von einem Geist der Abwehrhaltung geprägt.

Landau: „Das Migrationsthema darf nicht länger nur unter dem Sicherheitsaspekt abgehandelt werden. Migration und Integration sind Querschnittmaterien, die alle Gesellschaftsbereiche berühren.“ Aus diesem Grund sei es auch mehr als kontraproduktiv, „Menschen, die Österreich gar nicht mehr verlassen können, weitere Jahre auf die Wartebank zu setzen, anstatt ein Gesetz für humanitären Aufenthalt zu erlassen, das diesen Namen auch verdient“, fügte Diakoniedirektor Chalupka hinzu.

Die Gesetzesänderungen würden nur dann Sinn ergeben, „wenn damit Menschen, die sich seit Jahren ohne Aufenthaltsrecht in Österreich aufhalten müssen, endlich einen legalen Status erhalten können“. Es müsse im ureigensten Interesse der Gesellschaft und des Staa-tes liegen, „möglichst viele zur Antragstellung zu bewegen, damit diese Menschen ihre Leis-tungen und Potenziale und vor allem ihre Selbsterhaltungsfähigkeit einbringen können“, so Landau.

Österreich brauche einen fairen Umgang mit allen Menschen, egal welcher Herkunft, und einen menschenrechtskonformen Umgang mit Schutzsuchenden. In diesem Zusammenhang erinnerten Landau und Chalupka an das gemeinsame Papier der Kirchen und Religi-onsgemeinschaften, das eine Harmonisierung von Aufenthalt und Beschäftigung als wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Integration sieht.

ISSN 2222-2464

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