23.12.2004

Grundrechte können nicht Verhandlungsmaterie sein

Schönborn: Kirchen begleiteten Arbeit des Konvents in „großem Konsens“ – Kneucker: Christliche Inhalte im Konventstext erkennbar - Kauer: Dass Kirchen mit einer Stimme sprechen „weltweit einzigartig“

Schönborn: Kirchen begleiteten Arbeit des Konvents in „großem Konsens“ – Kneucker: Christliche Inhalte im Konventstext erkennbar – Kauer: Dass Kirchen mit einer Stimme sprechen „weltweit einzigartig“

Wien – (epd Ö) In einem Gespräch mit Journalisten betonte Kardinal Dr. Christoph Schönborn, die Kirchen hätten durch die „ökumenische Expertengruppe“ die Arbeit des Konvents in großem Konsens begleitet. Die Dialogklausel der künftigen EU-Verfassung (Paragraph 52) sei bei der Begleitung des österreichischen Verfassungskonvents durch die Kirchen bereits „vorweg praktiziert“ worden.

Zugleich unterstrich der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, dass fundamentale Fragen des Staatswesens wie das Ringen um eine neue Verfassung über dem politischen Tagesgeschäft stehen sollten. „Die Grundrechte können nicht Verhandlungsmaterie im üblichen Ausgleich der Interessen sein“, so der Kardinal wörtlich.

Gleixner: Spielregeln des Vertrauens

Die Vorsitzende des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich, Oberin Prof. Christine Gleixner, teilte mit, dass nach Übereinkunft der Verantwortlichen der Kirchen die „ökumenische Expertengruppe“ ihre Arbeit mindestens bis zum 28. Jänner 2005 – dem vorgesehenen Datum der Schlussversammlung des Österreich-Konvents – fortsetzen soll. Außerdem ist an die Herausgabe einer Broschüre gedacht, in der die Arbeitsweise und die Erfahrungen der „ökumenischen Expertengruppe“ bei der Begleitung des Konvents transparent dargelegt werden. Durch die Arbeit der Expertengruppe hätten sich „Spielregeln des Vertrauens“ entwickelt, die auch für die Zukunft von Bedeutung seien.

Kneucker: Kirchen vermitteln

Dass „der christliche Inhalt im Konventstext erkennbar“ sei, unterstrich der stellvertretende juristische Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche A.B., Hon. Prof. Dr. Raoul Kneucker. Es sei den Kirchen gelungen, zwischen den unterschiedlichen Positionen eine „vermittelnde Haltung“ einzunehmen, so Kneucker, der als Mitglied der Expertengruppe die Vertreterin der Kirchen im Konvent, Oberin Gleixner, berät. Der Expertengruppe gehört seitens der Evangelischen Kirche auch der juristische Oberkirchenrat MMag. Robert Kauer an. Er verwies bei dem Journalistengespräch darauf, dass die Kirchen bei der Begleitung des Konvents „mit einer Stimme gesprochen“ hätten. Dies sei europa-, ja weltweit „einzigartig“. „Was für uns schon selbstverständlich ist“, so Kauer, werde im Ausland als „Sensation“ betrachtet. Ausdrücklich betonte der Oberkirchenrat, dass die Kirchen auch die Verankerung des arbeitsfreien Sonntags in der Verfassung erwarten. Die „ökumenische Expertengruppe“ habe die Formulierung eingebracht: „Die Republik Österreich achtet die Tradition eines arbeitsfreien Tages in der Woche, insbesondere des Sonntags“.

Der Integrationsbeauftragte im Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz, RA Dr. Franz Eckert, verwies darauf, dass die bisherige österreichische Verfassung mit ihrem rechtspositivistischen Charakter mit der EU-Verfassung, die grundrechteorientiert ist, nur schwer vereinbar sei. Hier bestehe dringender „Harmonisierungsbedarf“.

ISSN 2222-2464

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