16.02.2006

Grenzüberschreitende kirchliche Dienste nun rechtlich abgesichert

Lutherische Kirchenleitungen von Bayern und Österreich unterzeichnen Vereinbarungen

Lutherische Kirchenleitungen von Bayern und Österreich unterzeichnen Vereinbarungen

Wien (epd Ö) Die Leitungsorgane der lutherischen Kirchen in Bayern und Österreich haben am Mittwoch, 15. Februar, in Wien Vereinbarungen unterzeichnet, die grenzüberschreitende kirchliche Dienste regeln und rechtlich absichern. ,,Ich bin sehr froh, dass unsere Kirchen diese rechtliche Basis über die wechselseitigen Vertretungen hergestellt haben“, sagte Oberkirchenrätin Dr. Hannelore Reiner gegenüber epd Ö. Die neuen Vereinbarungen, so die für den Personalbereich zuständige Oberkirchenrätin, seien besonders wichtig in den grenznahen Gemeinden zwischen Bayern und Österreich.

In der ,,Vereinbarung über die wechselseitigen Vertretungen“ der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich heißt es unter anderem, dass Pfarrerinnen und Pfarrer, ,,die die Voraussetzung für den Dienst in der jeweils anderen Kirche erfüllen, zu vertretungsweisen Diensten in Gemeinden der anderen Kirche berechtigt sind.“ Beide Kirchen stellen zudem die ,,Gleichwertigkeit“ von Ausbildung und Berufung von kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Prädikantendienst fest. Als weiteres Zeichen für ,,nachbarschaftliche Kooperation und Verantwortung“ spricht die Vereinbarung von der ,,ausdrücklichen Bereitschaft, der jeweils anderen Kirche entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für andere Dienste zu benennen.“

Die ,,Vereinbarung über den Erwerb der Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen“ regelt den Erwerb der Gemeindezugehörigkeit von Kirchenmitgliedern, die durch ,,besondere kirchliche Beziehungen“ mit der anderen Kirche verbunden sind. Sollte ein Kirchenmitglied etwa durch den Wohnortswechsel aus seiner Gemeinde ausscheiden, kann es nun seine Gemeindezugehörigkeit zur bisherigen Gemeinde fortsetzen – vorausgesetzt, die Lage seines Wohnsitzes lässt dies zu.

Der stellvertretende juristische Oberkirchenrat, Hon. Prof. Dr. Raoul Kneucker betonte, dass es sich bei der Unterzeichnung beider Dokumente um ,,Innovationen im kirchlichen Recht“ handle. Zudem sei die Unterzeichnung auch ein Beweis, dass internationale Beziehungen zum ,,normalen Bereich gehören“.

Gute und sinnvolle Erfahrungen

,,Wir sammeln gute und sinnvolle Erfahrungen, auch für unsere eigenen Kirchen“, betonte der bayerische Landesbischof Dr. Johannes Friedrich, der die Vereinbarungen gemeinsam mit Bischof Mag. Herwig Sturm unterzeichnete. In Kraft treten beide Vereinbarungen nach Verabschiedung durch die Synoden der jeweiligen Kirchen. Publiziert werden die Dokumente vorher in den Amtsblättern der Kirchen. Auf dem Programm des zweitägigen Besuchs der bayerischen Kirchenleitung in Wien standen neben informellen Gesprächen in den jeweiligen Fachressorts, wie etwa dem Archivwesen, Gespräche über die ,,Gemeinschaft Europäischer Kirchen“ (GEKE) und ein Vortrag von Prof. Ulrich Körtner zu ,,Bioethik“.

ISSN 2222-2464

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