25.06.2003

Gottesbezug in der Verfassung?

Kann ein Gottesbezug menschenrechtswidrige Gesetze verhindern? fragt Michael Bünker und vermisst eine Auseinandersetzung mit der Vergangenheit

Kann ein Gottesbezug menschenrechtswidrige Gesetze verhindern? fragt Michael Bünker und vermisst eine Auseinandersetzung mit der Vergangenheit

Wien, 25. Juni 2003 (epd Ö) In der Debatte um einen Gottesbezug in Österreichs neuer Verfassung vermisst der evangelische Oberkirchenrat Dr. Michael Bünker eine Auseinandersetzung mit den Jahren 1934 bis 1938 und den Folgen. Warum werde nicht erwähnt, dass die Verfassung des „Ständestaates“ vom Mai 1934, „an die sich Evangelische (aber nicht nur sie!) sehr ungern erinnern“, mit den Worten begann: „Im Namen Gottes, des Allmächtigen, von dem alles Recht ausgeht, erhält das österreichische Volk … diese Verfassung.“ Das fragt Bünker in seiner Kolumne der Wochenzeitschrift „Die Furche“ und wendet sich damit gegen Andreas Khol, der in der letzten Ausgabe der Zeitschrift für einen Gottesbezug eingetreten war.

Kann ein Gottesbezug in der Verfassung wirksam helfen, menschenrechtswidrige Gesetze (z.B. das Asylgesetz) in Österreich zu verhindern? fragt Bünker weiter. Als Theologe stelle sich ihm die Frage, ob „Gott“ in der Tat Gegenstand einer ausschließlich politischen Entscheidung sein kann, „oder ob da nicht auch Theologie und Kirchen und Religionsgemeinschaften befasst werden sollten?“ Aus evangelischer Sicht könnte sich sonst der Staat in ein fremdes Geschäft einmischen, meint der Oberkirchenrat.

ISSN 2222-2464

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