22.08.2003

Gott ist kein Joker für Suche nach Orientierung

Oberkirchenrat Bünker gegen Gottesbezug in der Verfassung

Oberkirchenrat Bünker gegen Gottesbezug in der Verfassung

Wien, 21. August 2003 (epd Ö) „Auf einen Gottesbezug in der neuen österreichischen Verfassung muss aus theologischen Gründen verzichtet werden.“ Dies sagte Hon.Prof. Dr. Michael Bünker, geistlicher Oberkirchenrat der Evangelisch-lutherischen Kirche, in einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien.

Bünker: „Der Hinweis auf das religiöse Erbe als Grund der geltenden Werte in unserer Verfassung wird entweder exklusiv ausfallen oder er muss derart weit gefasst sein, dass er wieder nichtssagend wird.“ Dieser Vorwurf sei etwa gegenüber der polnischen Verfassung erhoben worden.

Vermischung von Staat und Kirche

Auch sieht der Oberkirchenrat die „Gefahr der Vermischung von Staat und Kirche“, wenn die Verfassung „Im Namen Gottes“ eröffnet werde. Obwohl es positive Beispiele für solche Verfassungen in Europa gebe, sei es doch bezeichnend, „dass auf der anderen Seite gerade die Länder keinen Gottesbezug in ihren Verfassungen haben, in denen eine katholisch geprägte Diktatur herrschte“. Bünker wies darauf hin, dass der Gottesbezug die Tatsache ausblende, dass die Durchsetzung der meisten Werte des modernen Verfassungsstaates „nicht den Kirchen und Religionen zu verdanken ist, sondern säkularen Traditionen wie Humanismus und Aufklärung“.

Gott ist keine austauschbare Vokabel für Suche nach Sinn

Es bleibe der Gottesbezug in der Verfassung „als Absage an die Versuchung von Staat und Politik zu unbegrenzter Macht und Totalitarismus“. Das deutsche Grundgesetz aber beispielsweise spreche nicht bloß von Gott, sondern von der „Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Allerdings könne, so der Oberkirchenrat, bei fortschreitender Pluralisierung der Gesellschaft „Gott als Instanz dieser Verantwortung nur einen Teil der Gesellschaft betreffen“. Außerdem bestehe die Gefahr, Gott zur „austauschbaren Vokabel“ für jede Suche nach Sinn zu machen. Bünker: „Aber christlicher Glaube sagt: Gott ist kein Jenseits-Joker für eine Orientierung suchende Politik.“

Wenn daher ein „Liberalitätsgarant“ in einer Präambel einer zukünftigen Verfassung Österreichs vonnöten sei, dann genüge aus evangelischer Sicht die Erwähnng der „gemeinsamen Verantwortung für den Menschen und die Umwelt“. Damit bleibe der Staat bei seiner Aufgabe, die „Friedens- und Freiheitsordnung“ zu wahren und überlasse die „Wahrheits- und Tugendordnung“ denen, die dafür zuständig seien, „nämlich dem freien Gewissen seiner Bürgerinnen und Bürger“.

ISSN 2222-2464

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