13.04.2007

Gmunden: Presbyterium will Pfarrer abberufen

Hirtenbrief des Superintendenten

Hirtenbrief des Superintendenten

Gmunden (epd Ö) – Das Presbyterium der evangelischen Pfarrgemeinde Gmunden hat gegen den amtsführenden Pfarrer Mag. Georg Zimmermann einen Abberufungsantrag eingebracht. Hintergrund sind massive Konflikte zwischen Pfarrer Zimmermann und dem die Gemeinde leitenden Presbyterium sowie zwischen den beiden in Gmunden tätigen Pfarrern. Aufgrund der Größe wird die Pfarrgemeinde von Zimmermann gemeinsam mit Pfarrer Mag. Martin Eickhoff betreut. Trotz mehrfacher Mediationsversuche, an denen auch der oberösterreichische Superintendent Dr. Gerold Lehner, Bischof Mag. Herwig Sturm und die Personalreferentin im Oberkirchenrat, Dr. Hannelore Reiner, mitgewirkt haben, konnten diese Konflikte nicht ausgeräumt werden. Mit dem Abberufungsantrag sei nun „der Weg eines geordneten Verfahrens beschritten, an dessen Ende nach Anhörung aller Beteiligten eine Entscheidung getroffen wird“, hält der Superintendent in einem Hirtenbrief fest. Dieser Hirtenbrief soll in den Gottesdiensten am Sonntag in Gmunden und den Tochtergemeinden Ebensee und Laakirchen verlesen werden.

 

Die Personalreferentin sieht für den Konflikt in Gmunden auch strukturelle Gründe. Nach wie vor sei „in Kopf und Herz vieler Gemeindeglieder und Gemeindepfarrer“ verankert, dass es, wie ursprünglich im Toleranzpatent von 1781 vorgesehen, für eine Pfarrgemeinde eine Pfarrstelle gibt, so Reiner gegenüber epd Ö. Durch das Anwachsen der Pfarrgemeinden mussten mehrere Pfarrstellen eingerichtet werden. Die Zuständigkeit und Zusammenarbeit der PfarrerInnen regeln Gemeindeordnung und die jeweiligen Amtsaufträge. In manchen Gemeinden funktioniere die Zusammenarbeit der PfarrerInnen „vorzüglich, in anderen weniger“. Aus diesem Grund gibt es bereits die Möglichkeit einer Pfarrteamssupervision oder auch spezielle Schulungsmöglichkeiten für PfarrerInnen in mehreren Pfarrstellen. Dass sich die Situation in Gmunden so zugespitzt habe, ist für Reiner „ein Einzelfall“. Um nicht „Willkür oder menschlichen Vorlieben Tür und Tor zu öffnen“, gebe es ein vorgeschriebenes, geordnetes Verfahren.

 

Nachdem eine Lösung auf Gemeindeebene nicht möglich war, gewährleiste dieses Verfahren „Fairness gegenüber allen Beteiligten“, unterstreicht Superintendent Lehner in seinem Hirtenbrief. An die Mitglieder der Pfarrgemeinde appelliert der Superintendent, „in dieser Situation von allen Vorwürfen, gegenseitigen Schuldzuweisungen und Unterschriftenaktionen Abstand zu nehmen. Dadurch wird nichts besser, aber vieles schlimmer gemacht.“

 

Nun ist der Oberkirchenrat am Zug. In der nächsten Sitzung am 24. April steht der Abberufungsantrag auf der Tagesordnung. Vor der Entscheidung über Weiterverbleib oder Abberufung werden der Betroffene, ein/e VertreterIn des PfarrerInnenvereins, der Superintendent und ein/e VertreterIn des Presbyteriums gehört. Falls Pfarrer Zimmermann gegen den Bescheid des Oberkirchenrates beruft, tritt ein unabhängiger Personalsenat zusammen, der paritätisch mit VertreterInnen des Oberkirchenrates und des Vereines Evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer (VEPPÖ) besetzt ist und ebenfalls alle Beteiligten hören muss. Den Vorsitz führt der frühere Präsident des Jugendgerichtshofes, Hon.-Prof. Dr. Udo Jesionek.

ISSN 2222-2464

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