25.05.2005

Generalsynode verabschiedet „Kirchenverfassung neu“

„Bilanz des Rechtsbestandes“ der Evangelischen Kirche in Österreich – Erstmals Rechte und Pflichten der Kirchenmitglieder festgehalten

„Bilanz des Rechtsbestandes“ der Evangelischen Kirche in Österreich – Erstmals Rechte und Pflichten der Kirchenmitglieder festgehalten

Wien, 25. Mai 2005 (epd Ö) – Nach einer umfassenden Totalredaktion hat die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich die „Kirchenverfassung neu“ beschlossen. Die von Oberkirchenrat MMag. Robert Kauer und Landessuperintendent i.R. Hofrat Mag. Peter Karner erstellte Neubearbeitung des für die Evangelische Kirche grundlegenden Gesetzeswerkes, das auf das Jahr 1949 zurückgeht, wurde am 18. Mai in Wien mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Vorausgegangen war dem Beschluss eine ausführliche Diskussion, die zu einer Reihe von Änderungen, insbesondere bei Formulierungen zum Kirchenverständnis und im Bereich der Aufgaben des Pfarrdienstes, geführt hatte. Weitere Änderungsanträge zu einzelnen Bestimmungen wurden dem Theologischen Ausschuss und dem Rechts- und Verfassungsausschuss der Synode zugewiesen. Darüber hinaus richten beide Ausschüsse einen gemeinsamen Unterausschuss zur Bearbeitung anstehender Fragen ein. Auch unter dem Gesichtspunkt der Geschlechtergerechtigkeit sollen die Paragraphen der „Kirchenverfassung neu“ noch durchgearbeitet werden. Wie der stellvertretende juristische Oberkirchenrat Hon.-Prof. Dr. Raoul Kneucker vor der Synode erklärte, seien die Hauptziele der Redaktion der Kirchenverfassung die systematische Trennung von grundsätzlichen Verfassungsregelungen und Einzelgesetzen sowie die Neuordnung des Gesetzesmaterials zum Zwecke einer „Bilanz des Rechtsbestandes“ der Evangelischen Kirche. Dies sei entscheidend für die rechtliche Weiterentwicklung der Kirche.

Als einer der Redaktoren unterstrich Oberkirchenrat Kauer die „Benutzerfreundlichkeit“ der redigierten Kirchenverfassung. So seien auch die rechtlichen Unvereinbarkeiten übersichtlich zusammengefasst worden. Der Jurist und Theologe hob auch hervor, dass in dem neuen Text erstmals die Rechte und Pflichten der Kirchenmitglieder definiert worden seien. Der Präsident der Generalsynode, RA Dr. Peter Krömer, wies darauf hin, dass die Veränderungen in Kirche und Gesellschaft auf der Basis der Neufassung der Kirchenverfassung leichter berücksichtigt werden könnten.

Präsident Krömer zum Synodenabschluss: „Wenn wir treu arbeiten; werden wir zum Segen für andere.“

„Wenn wir treu arbeiten, werden wir gesegnet werden, und unsere Arbeit wird zum Segen für andere.“ Das sagte der Präsident der Generalsynode und Synode A.B., RA Dr. Peter Krömer, in seiner Andacht zum Abschluss der Generalsynode am Abend des 18. Mai im Albert-Schweitzer-Haus in Wien. Krömer, der zuvor darauf hingewiesen hatte, dass dies die letzte Session der 12. Generalsynode war, stellte die Frage: „Dienen wir dem Herrn der Kirche treu, oder arbeiten wir für unseren eigenen kleinen Schrebergarten?“ Demgegenüber gelte: „Wir haben Verantwortung übernommen, und wenn wir dem Auftrag treu nachfolgen, erhalten wir die Ehre des Reiches Gottes.“

ISSN 2222-2464

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