Generalsynode begrüßt ministerielle Absicht, homosexuelle Partnerschaften eintragen zu lassen
Schon 1996 ist die Generalsynode für eine zivilrechtliche Berücksichtigung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften eingetreten
Schon 1996 ist die Generalsynode für eine zivilrechtliche Berücksichtigung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften eingetreten
Salzburg (epdÖ) „Die Generalsynode der Evangelischen Kirchen in Österreich begrüßt die Absicht des Bundesministeriums für Justiz zur Eintragung homosexueller Partnerschaften.“ Dieser Beschluss wurde von der in Salzburg tagenden Generalsynode A.u.H.B. am 7. November mehrheitlich gefasst. Die Generalsynode stellt dabei fest, damit werde ihre Forderung aus dem Jahr 1996 „für eine zivilrechtliche Berücksichtigung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften“ aufgegriffen.
Getrennt abgestimmt und ebenfalls mehrheitlich angenommen wurde die Feststellung: „Die Generalsynode tritt dafür ein, dass diese Eintragung auf den örtlichen Standesämtern stattfinden kann.“
ISSN 2222-2464