23.01.2013

Freikirchen wollen staatliche Anerkennung als Kirche

Peter Krömer: Werden an vielen Stellen benachteiligt

Von einer Anerkennung erhofft sich Synodenpräsident Peter Krömer, dass die Freikirchen dann in Zukunft auch mit den anderen anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften enger zusammenarbeiten. (Foto: epdÖ/M. Uschmann)

Peter Krömer: Werden an vielen Stellen benachteiligt

Wien (epdÖ) – Um den Status einer staatlichen anerkannten Religionsgesellschaft zu erhalten werden sich fünf Freikirchen in Österreich zu den „Freikirchen in Österreich“ zusammenschließen, berichtete das ORF-Religionsmagazin „Orientierung“ in seiner Ausgabe vom 20. Jänner. Mit diesem Zusammenschluss wollen die Freie Christengemeinde-Pfingstgemeinde, der Bund evangelikaler Gemeinden, der Bund der Baptistengemeinden, die Elaia Christengemeinden und die Mennonitische Freikirche auf jene Mitgliederzahl von zwei Promille der österreichischen Gesamtbevölkerung – derzeit etwa 17.000 Personen – kommen, die gemäß Bekenntnisgemeinschaftengesetz für eine gesetzliche Anerkennung nötig ist.

Einen Zusammenschluss dieser Art gibt es in Europa sonst nirgendwo. Die VertreterInnen der einzelnen Gemeinschaften in Österreich seien aber zur Ansicht gelangt, dass es sich bei den Unterschieden nur um „Nuancen“ handeln würde, so der Generalsekretär des Bundes der Baptistengemeinden Walter Klimt. Der Zusammenschluss als „Freikirchen in Österreich“ sei Zeichen und Ausdruck einer das Differenzierende umfassenden Einheit, das sich innerhalb einer zwei Jahre andauernden Gesprächsphase verdeutlicht habe.

„Die Freikirchen haben das Problem, dass sie in vielen Bereichen den staatlich anerkannten Religionsgesellschaften und Kirchen gegenüber benachteiligt werden“, erklärt Peter Krömer gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. Krömer, Präsident der Synode A.B. und der Generalsynode, vertritt als Rechtsanwalt das Anliegen der Freikirchen auf Anerkennung. „Ich vertrete die Sache im Wissen der Kirchenleitung. Die Evangelische Kirche unterstützt dieses Anliegen ja auch“, so Krömer.

Bereits bei einem Studientag im Oktober 2010, veranstaltet von der Kirchenrechtsgesellschaft und dem Institut für Religionsrecht an der Universität Wien, sei herausgekommen, dass Freikirchen an vielen Stellen benachteiligt werden, sagt der Synodenpräsident. So dürften etwa bei den Gemeinden angestellte Pastoren und etwa Kirchenmusiker auf Grund des Arbeitsruhegesetzes am Sonntag nicht arbeiten – eine Ausnahme gebe es nur für staatliche anerkannte Kirchen. Im Gegensatz zu den offiziellen Kirchen und Religionsgesellschaften müssten Freikirchen vom Gesetz her in vielen Bundesländern ihre Gottesdienste als Veranstaltungen anmelden. „Da hat es auch schon Probleme gegeben. Nicht mit normalen Gottesdiensten, aber als einmal an einem Samstag Nachmittag eine Gemeinde eine Hochzeit gefeiert hat und es ein bisschen lauter wurde, haben sich Nachbarn beschwert, weil die Veranstaltung nicht angemeldet war“, schildert Krömer einen konkreten Fall aus der Praxis.

Von einer Anerkennung erhofft sich Krömer, dass die Freikirchen dann in Zukunft auch mit den anderen anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften enger zusammenarbeiten. Wie lange das Anerkennungsverfahren dauern wird, kann Krömer nicht sagen. „Für so ein Verfahren muss man schon mit einem halben Jahr bis neun Monate rechnen, wenn es flott geführt wird.“

Unterstützung für das Vorhaben kommt auch von der römisch-katholischen Kirchen. Laut „Orientierung“ sei Kardinal Christoph Schönborn dafür, diese am stärksten wachsende Gruppe unter den Christen als solche auch anzuerkennen. Ob die Anerkennung letztlich durchgeht hängt jedenfalls maßgeblich davon ab, ob es mehr als 17.000 Angehörige der „Freikirchen in Österreich“ gibt.

ISSN 2222-2464

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