23.10.2002

Flüchtlinge: Synode fordert Grundversorgung

"Kein Mensch darf vor Abschluss seines Verfahrens auf die Straße gesetzt werden", heißt es in einer Erklärung der evangelischen Generalsynode.

„Kein Mensch darf vor Abschluss seines Verfahrens auf die Straße gesetzt werden“, heißt es in einer Erklärung der evangelischen Generalsynode.

St. Pölten, 23. Oktober 2002 (epd Ö) Die Evangelischen Kirchen haben die österreichische Bundesregierung aufgefordert, eine Grundversorgung für jeden Flüchtling sicherzustellen. „Kein Mensch darf vor Abschluss seines Verfahrens auf die Straße gesetzt werden“, heißt es in einer Erklärung, die die evangelische Generalsynode – sie tagt derzeit in St. Pölten – einstimmig verabschiedet hat.

Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:

„Die Delegierten der Generalsynode der Evangelischen Kirchen fordern die österreichische Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass jeder Mensch, der als Flüchtling nach Österreich gekommen ist, gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ein geordnetes Asylverfahren erhält und während dessen zu essen, ein Dach über dem Kopf und eine gesundheitliche Betreuung erhält.

Wir stehen voll hinter der unverzichtbaren Arbeit von Diakonie und Caritas bei der Flüchtlingsbetreuung in Österreich. Wir betonen, dass diese Arbeit, die immer auch Rückkehrberatung beinhaltet, seit Jahren höchst professionell wahrgenommen wird.

Wir erwarten, dass die österreichische Bundesregierung die Situation der Flüchtlinge in unserem Land endlich gemäß den Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention löst und im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft auf angemessene Regelungen drängt.“

ISSN 2222-2464

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