30.09.2010

Evangelischer Oberkirchenrat A. und H.B.: Lehrer zum Bund

Konfessionelle Schulen sind ein Beispiel für länderübergreifende Tätigkeiten

Konfessionelle Schulen sind ein Beispiel für länderübergreifende Tätigkeiten

Wien (epd Ö) – „Privatschulen im Allgemeinen und konfessionelle Schulen im Besonderen sind seit alters her zu Recht Bundessache. Diese Zuständigkeit kann nicht ‚verländert‘ werden.“ Das erklärt der Evangelische Oberkirchenrat A. und H.B. am 30. September in einer Stellungnahme zur Debatte um eine Zuordnung der LehrerInnen an öffentlichen Schulen zum Bund oder zu den Ländern.

 

Die Kirchenleitung kritisiert, dass in der Diskussion wichtige Argumente nicht beachtet werden. Sie weist darauf hin, dass die geltende Zuständigkeit verbunden sei „mit den Verfassungsgesetzen über Schule und Kirche, die wiederum auf dem Grundrecht der Religionsfreiheit beruhen“. Als inhaltliches Argument führt die Stellungnahme an: „Die Bildungs- und Schulstandards sollten für die Bewältigung des europäischen Wettbewerbs österreichweit gleich sein und bedürfen daher bundesgesetzlicher Vorgaben.“

 

Auch zahlreiche administrative Aufgaben legen, so der Oberkirchenrat, eine bundesgesetzliche Regelung nahe, etwa der zweckmäßige und sparsame länderübergreifende Einsatz von Lehrpersonal. So seien konfessionelle Schulen heute schon ein Beispiel für länderübergreifende Tätigkeiten, wie z.B. zwischen Niederösterreich und Wien, Niederösterreich und Oberösterreich, der Steiermark und Salzburg. Es entstehen damit oft mehrere unterschiedliche Dienstverträge mit zum Teil unterschiedlichen Rechtsformen und Bedingungen des Einsatzes. Der Oberkirchenrat folgert: „Unterschiedliche Schulregime, auch wenn sie näher zur Bevölkerung agieren als Bundesstellen, produzieren einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und können Doppelgleisigkeiten nicht ausmerzen. Sie können auch unterschiedliche Gehaltsregelungen für gleichartige Tätigkeiten nicht beseitigen.“

 

Der Oberkirchenrat A. und H.B. kündigt in seiner Stellungnahme an, die Evangelische Kirche werde in der Enquete des Bundesrates zu Schulfragen am 24. November vertreten sein.

ISSN 2222-2464

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