25.02.2019

Scharfe Kritik an neuer Karfreitags-Regelung

„Halber Feiertag“ für Bischof Bünker und Synodenpräsident Krömer „inakzeptabel“

Geht des nach der Regierung, ist künftig der Karfreitag ab 14.00 Uhr ein "halber Feiertag" für alle. Foto: epd/Uschmann

„Halber Feiertag“ für Bischof Bünker und Synodenpräsident Krömer „inakzeptabel“

Wien (epdÖ) – Der Karfreitag wird künftig ab 14.00 Uhr ein „halber Feiertag“ für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das haben die Nationalrats-Klubobleute der Regierungsparteien FPÖ und ÖVP am Dienstag, 19. Februar, in einer Aussendung verkündet. Scharfe Kritik an der neuen Regelung kommt von den Evangelischen Kirchen. „Inakzeptabel“, sagen Bischof Michael Bünker und Synodenpräsident Peter Krömer unisono. Der evangelisch-lutherische Bischof zeigt sich zudem enttäuscht über das Ergebnis der wochenlangen Diskussion: „Die Lösung bedeutet, dass uns ein halber Feiertag genommen wird, an dem viele Evangelische auch am Vormittag den Gottesdienst besuchen“, so Bünker in einer ersten Stellungnahme gegenüber dem Evangelischen Pressedienst. „Das öffentliche Versprechen von Minister Gernot Blümel, dass bei der neuen Regelung keinem etwas genommen werden soll, kann ich hier nicht erkennen.“ Bünker fragt auch, „ob ein Freitag, der ab 14 Uhr ein Feiertag ist, überhaupt diese Bezeichnung verdient.“

Der Bischof kritisiert weiters, dass die vorliegende Entscheidung keine Lösung für den jüdischen Jom Kippur oder das muslimische Opferfest enthalte. „Ein garantierter freier Tag, den die anerkannten Religionsgesellschaften für ihre Mitglieder als ihren Feiertag – im religiösen Sinn – definieren können und den die jeweiligen Menschen dann in Anspruch nehmen können wäre wohl eine bessere Variante“.

Krömer: „Regelung greift massiv in das kirchliche Leben ein“

Der Karfreitag sei einer der wichtigsten Feiertage für die Evangelischen und in Österreich aus der Geschichte her auch der identitätsstiftende Feiertag, bekräftigt Synodenpräsident Peter Krömer. Es sei „unverständlich, dass Evangelische nun einen halben Feiertag verlieren und alle anderen einen erhalten“. Durch diese Regelung werde „massiv in das kirchliche Leben und die Religionsfreiheit eingegriffen“, denn der Staat lege nun fest, dass Gottesdienste im Wesentlichen erst nach 14.00 Uhr stattfinden können. Viele Gottesdienste, die bisher am Karfreitagvormittag stattgefunden haben, würden auch, so Krömer, von ehrenamtlichen Lektorinnen und Lektoren gehalten. „Sie sind auch ArbeitnehmerInnen und können nun diese Gottesdienste nicht mehr halten“, erklärt der Synodenpräsident. Als Konsequenz würden nach der neuen Regelung letztlich weniger Gottesdienste in den Pfarrgemeinden stattfinden können, „und das im Jahr 2019 bei einer Verfassungslage, in der die kollektive Religionsfreiheit auch allen Kirchen und Religionsgesellschaften an sich garantiert ist“. Einmal mehr kritisiert der Synodenpräsident, dass im Verfahren, das ein nicht-evangelischer Arbeitnehmer wegen des beanspruchten Feiertagsentgelts am Karfreitag angestrengt hatte, die Evangelischen Kirchen nicht gehört werden konnten.

Wenn nun die neue Karfreitagsregelung offensichtlich aufgrund von Initiativanträgen und nicht mittels Regierungsvorlage im Nationalrat beschlossen werden soll, bedeute dies, dass bei der Gesetzwerdung die Evangelischen Kirchen nicht von ihrem in Protestantengesetz eingeräumten Begutachtungsrecht Gebrauch machen können“, so Krömer weiter, „die Evangelischen Kirchen wurden und werden wiederum nicht gehört“. Es sei „bedauerlich, wie mit Minderheitskirchen in Österreich in heiklen Fragen umgegangen wird“.

Hennefeld: „Es gibt nur einen ganzen Feiertag“

„Sehr unerfreulich“ ist die Einigung der Regierungsparteien für den reformierten Landessuperintendenten Thomas Hennefeld. „Es gibt nur einen ganzen Feiertag.“ Er könne nur hoffen, dass es sich um ein Provisorium handelt und man sich noch einmal zusammensetze, um eine langfristige, zufriedenstellende Lösung zu finden.

Schröckenfuchs: „Wenig überraschend wenig begeistert“

Der evangelisch-methodistische Superintendent Stefan Schröckenfuchs zeigte sich „wenig überraschend wenig begeistert“. Er freue sich zwar für die ArbeitnehmerInnen, die in den Genuss zusätzlicher freier Stunden kämen, zeigte sich aber skeptisch, „wie viele das letzten Endes sind, da freitags viele schon früher zu arbeiten aufhörten. Theologisch sei „gerade der Karfreitag ein Tag der Ruhe und Besinnung“, deshalb tue er sich schwer, die Entscheidung zu verstehen.

Lederleitner: „Halbe Sache“

Heinz Lederleitner, Bischof der Altkatholischen Kirche sieht in der Halbtageslösung „eine halbe Sache“, keinesfalls aber eine befriedigende Lösung. Auch fürchtet er, dass das Thema damit nicht erledigt sei: „Die ganze Thematik der religiösen Feiertage in einer multireligiösen Welt ist damit nicht nachhaltig gelöst“, sagte der Bischof gegenüber dem epd.

Bischof Bünker hatte im Vorfeld wie zahlreiche KirchenvertreterInnen und TheologInnen aus den evangelischen Kirchen wie der Ökumene wiederholt auf die zentrale Bedeutung des Karfreitags für den christlichen Glauben hingewiesen.

Die Einigung der Regierungsparteien war eine Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Jänner, wonach ein arbeitsfreier Feiertag am Karfreitag nur für evangelische und altkatholische ArbeitnehmerInnen eine Diskriminierung darstelle. Die in Österreich seit den 1950ern geltende Regelung müsse repariert werden. In einer ersten Reaktion hatte Kanzleramtsminister Gernot Blümel von der ÖVP gemeint, „niemandem solle etwas weggenommen werden“.

ISSN 2222-2464

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