20.02.2002

Evangelischen Kirchen zur Bioethikforschung

Eingeschränkt mit EU-Mitteln unterstützen - Herkunft der Stammzellenlinien muss einwandfrei geklärt werden

Eingeschränkt mit EU-Mitteln unterstützen – Herkunft der Stammzellenlinien muss einwandfrei geklärt werden

Wien, 20. Februar 2002 (epd Ö) Soll die Bioethikforschung weiterhin von der EU gefördert werden? Geht es nach den Evangelischen Kirchen, so kann diese Frage mit einem „Ja, aber“ beantwortet werden. Dies geht aus der Stellungnahme der Evangelischen Kirche A. und H.B. zum sechsten EU-Forschungsrahmenprogramm hervor, die am Mittwoch, 20. Februar, von der Vorsitzenden der Synode H.B., FI Evelyn Martin und dem lutherischen Bischof Mag. Herwig Sturm unterzeichnet wurde. Konkret steht zur Diskussion, ob mit Mitteln des sechsten EU-Forschungsrahmenprogrammes die so genannte Stammzellenforschung schlechthin unterstützt wird, oder ob die Forschung nur unter Beachtung internationaler Konventionen eingeschränkt unterstützt wird. Auch diese Einschränkung muss noch definiert werden. Um die Stellungnahme hatte das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Religionsgemeinschaften in Österreich gebeten.

Mit Bezug auf die Denkschrift „Verantwortung für das Leben“ zu Fragen der Biomedizin vom Oktober 2001 heißt es in der aktuellen Stellungnahme der Evangelischen Kirche A. und H.B, dass die Evangelische Kirche in Österreich die Entscheidung des Rates der EU „begrüßt“, die vorrangige Forschung an adulten Stammzellen zu fördern. Die Evangelische Kirche unterstütze die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das reproduktive Klonen, die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken und die Veränderung des menschlichen Erbmaterials aus der Forschungsförderung der EU auszuschließen.

Weiter heißt es in der Stellungnahme, dass die Förderung der „Beforschung von bereits existierenden embryonalen Stammzellenlinien nicht abgelehnt werde, sofern eine Reihe von Bedingungen erfüllt ist.“ So solle es sich um alternative hochrangige Forschungsprojekte handeln, es sollten nur solche Stammzellenlinien verwendet werden dürfen, die ausschließlich für die medizinisch assistierte Fortpflanzung gezeugt wurden und die nicht mehr implantiert werden können. Ferner muss die Herkunft der Stammzellenlinien „einwandfrei geklärt werden“ und eine „ungekaufte Zustimmung der Spender vorliegen.“ Um nicht einseitig die Beforschung embryonaler Stammzellenlinien zu fördern und Embryonen zur Biomasse zu degradieren, sollen „bis auf weiteres nur solche Stammzellenlinien verwendet werden dürfen, die bereits vor einem bestimmten Stichtag existieren“. Die Forschungsvorhaben sollen von einer „unabhängigen, interdisziplinär zusammengesetzten Kommission beurteilt“ sowie alle Forschungsergebnisse veröffentlicht werden.

ISSN 2222-2464

Diesen Beitrag teilen

Newsletter abonnieren

Der Newsletter von evang.at mit den wichtigsten Nachrichten des Evangelischen Pressedienstes (epd) ist kostenlos und erscheint in der Regel einmal pro Woche am Mittwoch.