12.04.2017

Evangelische Strafrechtstagung in Wien

Plädoyer für Ausweitung diversioneller Regelungen und Tatausgleich zwischen Tätern und Opfern

Über Reformation und Strafrecht sowie Schuld, Schicksal und Glück sprachen ExpertInnen aus der Evangelischen Kirche und dem Strafwesen im Landesgericht für Strafsachen in Wien. (Foto: epdÖ/M.Uschmann)

Plädoyer für Ausweitung diversioneller Regelungen und Tatausgleich zwischen Tätern und Opfern

Wien (epdÖ) – Unter dem reformatorischen Leitgedanken „simuliustus et peccator“ stand eine Strafrechtstagung am 7. April in Wien. Über Reformation und Strafrecht sowie Schuld, Schicksal und Glück sprachen ExpertInnen aus der Evangelischen Kirche und dem Strafwesen im Landesgericht für Strafsachen in Wien.

In seinem Grundsatzreferat zum Thema „Reformation und Strafrecht aus der Sicht eines Strafverteidigers“ sprach Peter Krömer, Rechtsanwalt und Strafverteidiger in St. Pölten und Präsident der Synode A.B. und der Generalsynode, über reformatorische Impulse und ihren Niederschlag im heutigen Strafwesen. So erinnerte Krömer etwa daran, dass die Idee der Freiheitsstrafe mit einer Arbeitsverpflichtung im Sinne der Prävention ihren Ursprung in der calvinistischen Reformation in den Niederlanden hatte. Ausgehend von England habe man hier Ende des 16. Jahrhunderts begonnen, Zuchthäuser einzurichten, die vor allem Jugendliche zum Zweck der Besserung zur Arbeit angehalten haben. Auch von Luther gab es Impulse für das Strafwesen, ausgehend von seiner „Zwei-Reiche-Lehre“, die unter anderem eine Aufgabentrennung von Staat und Kirche inkludierte. Die staatliche Obrigkeit habe die Aufgabe, Recht zu sprechen und Verbrecher zu verurteilen. Dabei sei der Staat der Vernunft und dem Naturrecht, das in den Zehn Geboten subsumiert sei, verpflichtet. Luther sprach sich gegen die Todesstrafe für Ketzer aus. Manche Religionsphilosophen würden darin den ersten kleinen Ansatz einer beginnenden Religions- und Gewissensfreiheit sehen, so Krömer.

Von den Evangelischen Kirchen wünscht sich Krömer, dass sie sich für eine Versöhnung von straffällig gewordenen Menschen und deren Opfern engagieren. Gleichzeitig sollen die Kirchen Überlegungen in die Strafrechtsdiskussion einbringen, welches rechtswidrige Verhalten unter Strafe gestellt werden soll und mit welcher Strafe, wobei eine Versöhnung und auch ein Tatausgleich zwischen Täternund Opfern im Vordergrund stehen solle.

Über „die Schuld, das Schicksal und das Glück. Gebrochene und geheilte Existenz des Menschen“ sprach Ines Knoll, Pfarrerin der Lutherischen Stadtkirche in Wien. Die Schuld des Menschen sei sein Schicksal, die Schuld betreffe alle und jeden und jede, meinte Knoll in Anlehnung an den evangelischen Theologen Hans Martin Barth. Die Menschen lebten „unter dem Diktat von Sünde, Tod und Teufel“. Dies sei auch mit dem Begriff der Erbsünde – oder treffender der Ursünde – gemeint, von der sich kein Mensch selbst befreien könne. Aus theologischer Sicht könne nur der Glaube den Menschen befreien, auch wenn der Mensch, so Knoll, dadurch „simuliustus et peccator“ bleibe: „Und ist noch Sünder und wird dennoch wie einer, der ganz und gar und vollkommen gerecht ist, von Gott angesehen.“ Das „simuliustus et peccator“ des Martin Luther trage aber dazu bei, dass Menschen sich wiederfinden im Sinn und in der Liebe Gottes. Es führe Menschen in die Würde und die Freiheit. „Es begabt Menschen mit einer unvergleichlichen Hoffnung“, sagte Knoll.

In der anschließenden Diskussion sprach sich Nicole Lieger von der zivilgesellschaftlichen Initiative „re-just“ für eine Ausweitung der diversionellen Regelungen im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleichs und vor allem für Mediation statt Strafverfahren aus. Leitperspektive solle im Bereich des Strafrechtsbereichs immer die Versöhnung von Interessen sein. Der Präsident des Landesgerichts für Strafsachen, Friedrich Forsthuber, räumte ein, dass mehrere Anliegen der Reformation nachhaltige Wirkung auch auf die heutige Strafrechtspraxis haben sollten. Einerseits gehöre es zur Aufgabe von Justiz, Politik und Gesellschaft, mehr auf Bildung und Öffentlichkeitsarbeit zu achten. Es müsse klargestellt werden, was Strafjustiz zu leisten imstande ist und was nicht. Andererseits forderte der Jurist selbstkritisch mehr Verständlichkeit der Strafurteile und strich die neue Bedeutung von sogenannten Sozialnetzkonferenzen hervor, die für Jugendliche und psychisch beeinträchtigte Straftäter eingesetzt werden können. Diese Alternativlösungen seien im Sinne der Gesellschaft, die nicht nur geschützt werden soll, sondern auch Mut brauche, in kritischen Situationen konstruktiv aufeinander zuzugehen. Letztlich bleibe in allen Bemühungen aber auch immer ein Restrisiko, das man nie vermeiden könne und das daher kommuniziert werden müsse. Das Podiumsgespräch moderierte ORF-Journalist Hans Bürger. Die Tagung wurde von der Evangelischen Gefängnisseelsorge Wien gemeinsam mit dem Landesgericht für Strafsachen veranstaltet.

ISSN 2222-2464

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Schlagworte

Justiz | Wien | Krömer

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