30.05.2007

Evangelische Kirchen vor Wahl des Bischofs und des Landessuperintendenten

Synoden tagen in Eisenstadt und Wien

Synoden tagen in Eisenstadt und Wien

Eisenstadt/Wien (epd Ö) – Die Synoden der Evangelischen Kirche A.B. und der Evangelischen Kirche H.B. tagen ab Donnerstag, 31. Mai, in Eisenstadt und Wien. Die lutherische Synode kommt am 1. und 2. Juni in der Wirtschaftskammer des Burgenlandes zusammen. Dort beginnt am 2. Juni auch die gemeinsame Generalsynode beider Kirchen. Die Synode der reformierten Kirche tagt am 31. Mai und 1. Juni in der Reformierten Stadtkirche in Wien. Eröffnet werden die Synoden mit einem Gottesdienst am Donnerstag, dem 31. Mai, um 17 Uhr in der evangelischen Auferstehungskirche Eisenstadt (St.-Rochus-Str. 1). Anschließend lädt der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl im Namen der burgenländischen Landesregierung aus Anlass des 50-jährigen Jubiläums der Evangelischen Superintendentur in Eisenstadt und aus Anlass der Eröffnung der Synoden und Generalsynoden zu einem Empfang in die Orangerie des Eisenstädter Schlossparkes.

 

Synode A.B. von Bischofswahl geprägt

 

Die Synode A.B. ist von der Wahl eines neuen lutherischen Bischofs am 1. Juni geprägt. Zur Wahl stehen der lutherische Oberkirchenrat Michael Bünker aus Wien, der Kärntner Senior Michael Guttner aus Feld am See, der steirische Superintendent Hermann Miklas, der oberösterreichische Senior Friedrich Rößler aus Steyr und der Kärntner Superintendent Manfred Sauer aus Villach. Am Vormittag stellen sich die Kandidaten einem Hearing, am Nachmittag beginnt die geheime Wahl. Außerdem wird auf der Synode ein/e neue/r weltliche/r Oberkirchenrat/Oberkirchenrätin A.B. für wirtschaftliche Belange sowie gegebenenfalls sein/e oder ihr/e Stellvertreter/in von den rund 55 Abgeordneten der Synode A.B. gewählt. Weitere Tagungspunkte der Synode A.B. sind u.a. Berichte einzelner synodaler Ausschüsse und Diskussionen über Anträge verschiedener Gremien.

 

Synode H.B. wählt neuen Landessuperintendenten/neue Landessuperintendentin

 

Die rund 23 Abgeordneten der Synode H.B. wählen einen neuen Landessuperintendenten/eine neue Landesuperintendentin. Außerdem stehen u.a. die Wahl eines Landespfarrers/einer Landespfarrerin, die Berichte einzelner synodaler Ausschüsse und Diskussionen über Anträge verschiedener Gremien auf der Tagesordnung. Auf der Generalsynode werden von den rund 68 Abgeordneten die Berichte von Ausschüssen der Generalsynode entgegengenommen, auch wird u.a. über Anträge der einzelnen Kirchen an die Generalsynode diskutiert.

Die Synoden und die Generalsynode sind die höchsten gesetzgebenden Organe der Kirchen. Die für sechs Jahre gewählten Mitglieder der Generalsynode kommen aus den sieben Diözesen der Kirche A.B., der Kirche H.B. und den gemeinsamen Werken und Einrichtungen der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich. Die Synodalen sind an keine Weisungen und Beschlüsse gebunden und nur ihrem Gewissen verpflichtet.

ISSN 2222-2464

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