Evangelische Kirche versichert Ehrenamtliche
Pfarrgemeinden und kirchliche Einrichtungen können Rahmenvertrag beitreten
Pfarrgemeinden und kirchliche Einrichtungen können Rahmenvertrag beitreten
Wien (epdÖ) – Einen Versicherungs-Rahmenvertrag für in der evangelischen Kirche ehrenamtlich Tätige hat der Oberkirchenrat A. und H.B. abgeschlossen. Dem mit der UNIQA Versicherung AG abgeschlossenen Vertrag können alle Pfarrgemeinden A.B. und H.B. sowie alle sonstigen kirchlichen Einrichtungen beitreten.
Die „Ehrenamtsordnung“ der evangelischen Kirche besagt: „Ehrenamtliche genießen in Ausübung ihrer Tätigkeit gemäß den für den jeweiligen Arbeitsbereich abgeschlossenen Versicherungsverträgen Versicherungsschutz“. Dieser Versicherungsschutz muss bis 30. Juni 2011 nachgewiesen werden.
Der Oberkirchenrat A.u.H.B. lädt die Pfarrgemeinden und andere kirchliche Einrichtungen in einer Aussendung ein, mittels einer Beitrittserklärung bis 31. März die zu versichernden Ehrenamtlichen dem Evangelischen Oberkirchenrat A.u.H.B. zu melden. Der Versicherungsschutz für die gemeldeten Personen beginnt dann rückwirkend mit 1. Jänner dieses Jahres.
In der Aussendung wird auch darauf hingewiesen, dass es den Pfarrgemeinden und sonstigen kirchlichen Einrichtungen freisteht, den erforderlichen Versicherungsschutz auch in anderer Weise, etwa bei einem anderen Versicherungsunternehmen, herzustellen. Bereits bestehende Versicherungen können aufrecht bleiben.
ISSN 2222-2464