15.03.2005

Evangelische Kirche: Religionsunterricht in Verfassung verankern

Bünker warnt vor „Ökonomisierung“ der Bildung – Kneucker: Rechtliche Absicherung durch Konkordat genügt nicht

Bünker warnt vor „Ökonomisierung“ der Bildung – Kneucker: Rechtliche Absicherung durch Konkordat genügt nicht

Wien (epd Ö) – „Die Evangelische Kirche erwartet, dass nach dem Wegfall der Zweidrittelmehrheit der Religionsunterricht und das kirchliche Schulwesen in einer zukünftigen Verfassung verankert werden.“ Das erklärten der lutherische Oberkirchenrat Hon.-Prof. Dr. Michael Bünker und der stellvertretende Oberkirchenrat Sektionschef i.R. Hon.-Prof. Dr. Raoul Kneucker am 15. März auf einer Pressekonferenz in Wien.

Bünker sagte, der Wegfall der Zweidrittelmehrheit bei Beschlüssen des Nationalrats in Fragen der grundsätzlichen Schulreform könne nicht die staatskirchenrechtlichen Sicherungen für die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften betreffen. Die Sicherungen sollten vielmehr in den Grundrechtekatalog der Verfassung aufgenommen werden.

Grundsätzlich, so Bünker, sei die evangelische Schultradition „immer reformorientiert“. Auch gehe es der Evangelischen Kirche wie den anderen Religionsgemeinschaften nicht um die Absicherung konfessioneller Rechte. Sie wollten aber als Partner des Staates behandelt werden. „Die Grundsatzfragen der Bildung sind aus unserer Sicht nicht adäquat angegangen“, sagte der Oberkirchenrat, der in diesem Zusammenhang auch vor der Gefahr einer „Ökonomisierung der Bildung“ warnte.

Auf Fragen der Journalisten nach den politischen Erfolgsaussichten der kirchlichen Forderungen sagte Bünker: „Wir gehen auf eine spannende Diskussion zu. Es gibt eine gewisse Offenheit auf Seiten der Parteien.“

Als „unfreundlichen Akt gegenüber den Kirchen und Religionsgemeinschaften“ bezeichnete Hon.-Prof. Kneucker das Vorhaben der Abschaffung der Zweidrittelmehrheit ohne Berücksichtigung der weiteren Folgen. Zwar hätten die Kirchen bereits im Verfassungskonvent den Wegfall der Zweidrittelmehrheit befürwortet, um notwendige Veränderungen durchsetzen zu können. Es wäre jedoch ein nicht sachgemäßer Umweg, die rechtliche Absicherung des konfessionellen Religionsunterrichts und der konfessionellen Privatschulen durch Analogieschlüsse im Blick auf das Konkordat vorzunehmen.

Gegenwärtig sei die Absicherung in verschiedenen kaum aufeinander bezogenen Teilen unterschiedlicher Gesetzeswerke verstreut. „Jetzt“, so Kneucker, „wäre es an der Zeit, im Rahmen der Verfassung klar zu machen: Wie ist das Verhältnis zwischen Staat, Schule und Kirchen?“. Der stellvertretende Oberkirchenrat forderte auch ein lebenslang geltendes Recht auf Bildung und eine grundsätzliche Besinnung darauf, was das Ziel von Schule und Bildung sei.

ISSN 2222-2464

Diesen Beitrag teilen

Newsletter abonnieren

Der Newsletter von evang.at mit den wichtigsten Nachrichten des Evangelischen Pressedienstes (epd) ist kostenlos und erscheint in der Regel einmal pro Woche am Mittwoch.