30.08.2008

Evangelische Kirche: Minderheitenfreundliches Religionsunterrichtsgesetz

20 Jahre Novelle des Religionsunterrichtsgesetzes – Oberkirchenrat Schiefermair: Novellierung sicherte Fortbestand des evangelischen Religionsunterrichts an vielen Standorten

20 Jahre Novelle des Religionsunterrichtsgesetzes – Oberkirchenrat Schiefermair: Novellierung sicherte Fortbestand des evangelischen Religionsunterrichts an vielen Standorten

Wien (epd Ö) – Die Evangelische Kirche A.B. in Österreich erinnert an die Novellierung des Religionsunterrichtsgesetzes (RUG) vor 20 Jahren: Am 1. September 1988 trat die Novelle in Kraft.

Insgesamt erweist sich das novellierte Religionsunterrichtsgesetz als minderheitenfreundlich, betont der in der evangelischen Kirchenleitung für Religionsunterricht zuständige Oberkirchenrat Prof. Mag. Karl Schiefermair, da es auf die besonderen Bedingungen kleinerer Kirchen und Religionsgesellschaften eingehe. So kann seit 1988 etwa schon mit drei oder vier SchülerInnen eine Religionsgruppe gebildet werden. Vor der Novellierung war dies erst ab mindestens fünf SchülerInnen möglich. Der Gesetzgeber habe damit „deutlich und umsichtig“ auf abnehmende SchülerInnenzahlen in einigen Gebieten reagiert und „in kluger Voraussicht“ die Organisation des Religionsunterrichts aufrechterhalten.

Die vor der Novellierung nicht vorgesehene Benotung des „Freigegenstandes Religion“ an den Berufsschulen habe den Religionsunterricht aufgewertet. Der Wille zu verstärkter Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirchen werde durch die Einbindung der Kirchen in Fragen des Dienstrechts dokumentiert, so der Oberkirchenrat.

Im Rückblick auf die vergangenen 20 Jahre lasse sich „dankbar feststellen, dass die Novellierung den Fortbestand des evangelischen Religionsunterrichtes an vielen Standorten ermöglicht hat. Viele SchülerInnen haben dadurch eine grundlegende religiöse Bildung und Orientierung in Lebens- und Glaubensfragen erhalten. Die gesellschaftliche Auswirkung davon ist hoch einzuschätzen.“

In Zukunft werde es laut Schiefermair notwendig sein, das minderheitengerechte Gesetz auch in der Praxis minderheitenfreundlich anzuwenden. „So kann der religiösen Vielfalt an österreichischen Schulen entsprochen und die Bearbeitung der religiösen Dimension in Bildungsprozessen garantiert werden“, bekräftigt der Oberkirchenrat.

Insgesamt erreicht der evangelische Religionsunterricht in Österreich knapp 42.000 SchülerInnen aus mehr als 3500 Schulen. Diese werden von 700 LehrerInnen unterrichtet.

ISSN 2222-2464

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