15.11.2008

Evangelische Generalsynode setzt sich für Straftäter, ihre Opfer und die Angehörigen ein

"Strafe übt nicht Vergeltung, sondern schafft Rechtsfrieden" - Rechte der Angehörigen gesetzlich verankern - Bischof Bünker: Strafrecht im Sinne der Humanität

„Strafe übt nicht Vergeltung, sondern schafft Rechtsfrieden“ – Rechte der Angehörigen gesetzlich verankern – Bischof Bünker: Strafrecht im Sinne der Humanität

Villach (epd Ö) – „Öffentlichen Widerspruch zu artikulieren gegen jede Art von Stigmatisierung, gegen jede Art des Rufs nach härteren Strafen als Allheilmittel und gegen jede Vernachlässigung der Unschuldsvermutung“, fordert die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich in einer Erklärung zu Kriminalität und Strafrechtspflege, die am 15. November in Villach mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurde.

Zu den Forderungen der Erklärung gehört, „innovative rechtliche Bestimmungen zur besseren und rascheren Schuldbewältigung einzuführen, wie sie durch Diversion und frühzeitige bedingte Entlassung grundsätzlich bereits jetzt möglich sind“. Auch sollen die Haftzahlen „möglichst“ reduziert und ein Personalstand gewährleistet werden, der eine erhöhte Betreuung ermöglicht.

Nach der Erklärung der Generalsynode mit der Überschrift „Dem Neubeginn eine Chance geben“ tritt die Evangelische Kirche A.u.H.B. dafür ein, „einen ganzheitlichen Blick auf die vom Strafrecht betroffenen Personen umzusetzen, d.h. Straftaten möglichst einer außergerichtlichen Klärung zuzuführen, die Möglichkeiten der Wiedergutmachung und der Versöhnung eröffnet und dadurch zukunftsorientiert ist“. Strafe, so die Erklärung, „übt nicht Vergeltung, sondern schafft Rechtsfrieden“.

„Die Evangelische Kirche ergreift Partei für die Ohnmächtigen“

Als Gründe für die Forderungen nennt das Papier der Generalsynode, dass Opfer von Straftaten und deren Angehörige „des Schutzes, der Unterstützung von Gesellschaft und Kirche in der Wiederherstellung ihrer personalen und sozialen Würde“ bedürfen. Wer seelischen, körperlichen oder materiellen Schaden erleide, dürfe nicht zum Bittsteller und Hilfesuchenden werden. Die Erklärung hält fest: „Es ist Aufgabe des Staates und aller sozialen Organisationen, auf jene zuzugehen und Hilfe anzubieten, bei denen dies erforderlich sein könnte.“

Grundsätzlich wird festgestellt: „Die Evangelische Kirche A.u.H.B. ergreift Partei und erhebt die Stimme für jene, die in der Gesellschaft ausgegrenzt werden, ohnmächtig sind oder verstummen. Daher steht sie Opfern von Straftaten und deren Angehörigen wie auch Tätern und ihren Angehörigen nahe und begleitet alle nach dem Prinzip der Versöhnung in Wahrheit und Gerechtigkeit.“

Bischof Bünker: Gruppe der Angehörigen ist wichtig

Ein von der Generalsynode ebenfalls mit großer Mehrheit beschlossener Zusatzantrag fordert die politischen Verantwortlichen auf, die Rechte der Angehörigen von Gefangenen gesetzlich zu regeln.

Wie Bischof Bünker gegenüber epd Ö zu der Erklärung erläuterte, rücke die Stellungnahme die Gruppe der Angehörigen wieder verstärkt in den Blick. Diese wichtige Gruppe der vom Strafrecht Betroffenen sei bislang zu wenig beachtet worden. Bünker erinnerte daran, dass sich die Evangelische Kirche in Österreich seit der Strafrechtsreform des Justizministers Christian Broda für eine Verbesserung des Strafrechts im Sinne der Humanität eingesetzt habe. Der Bischof betonte: „Es ist nicht egal, wie im Bereich des Strafrechts miteinander umgegangen wird.“

ISSN 2222-2464

Diesen Beitrag teilen

Newsletter abonnieren

Der Newsletter von evang.at mit den wichtigsten Nachrichten des Evangelischen Pressedienstes (epd) ist kostenlos und erscheint in der Regel einmal pro Woche am Mittwoch.