27.10.2004

Evangelische Freiheit kann Zustimmung und Widerstand bedeuten

Bischof Sturm: Freiheit der Verkündigung darf nicht ökonomischen Gesetzmäßigkeiten unterworfen werden

Bischof Sturm: Freiheit der Verkündigung darf nicht ökonomischen Gesetzmäßigkeiten unterworfen werden

Wien (epd Ö) – Nach „sichtbaren Formen der Nachfolge Jesu Christi, in denen evangelische Menschen ihren Glauben leben und Kirche bauen,“ fragte Bischof Mag. Herwig Sturm in seiner Andacht zur Eröffnung der 4. Session der 12. Synode A.B. am 27. Oktober im Albert-Schweitzer-Haus in Wien.

Der Bischof ging von der zweiten These der Barmer Erklärung aus, in der von „Gottes kräftigem Anspruch auf unser ganzes Leben“ die Rede ist und von der „frohen Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt“. Sturm verwies darauf, dass die Eigenständigkeit und Freiheit der christlichen Kirchen Zustimmung zu zahlreichen Ordnungen von Staat und Welt ermögliche. Gleichzeitig erfordere sie auch Widerstand, wo weltliche Institutionen in Politik und Ökonomie totalitäre Ansprüche erheben.

Evangelische Kirche nimmt „Wächteramt“ wahr

Ebenso, so Sturm, könnte sich „die frohe Befreiung aus gottlosen Bindungen“ im Einzelnen bewähren.“ Dabei sei auch die Frage zu stellen: „Was bewegt mich selbst, meine eigene Kirche oder das Reich Gottes?“ In diesem Zusammenhang sprach Sturm auch vom Problem der Defintitivstellung der PfarrerInnen und erklärte, sie sei gedacht als Schutz der Freiheit der Verkündigung. Sie könne aber auch zur „Fessel der Verkündigung“ werden, wenn die Freiheit der Verkündigung zu stark ökonomischen Gesichtspunkten unterworfen würde.

Der Bischof hob hervor, dass die Evangelische Kirche in Österreich ein „Wächteramt“ in den Fragen des Antisemitismus und der wirtschaftlichen Globalisierung wahrnehme. Er kritisierte jedoch, dass die einzelnen Pfarrgemeinden sich zu wenig für die Unterbringung von Asylsuchenden einsetzten.

ISSN 2222-2464

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