Europarunde in der Hofburg
Oberkirchenrat Kauer betont Minderheitenschutz - Präsident Krömer: Kompetenz für Staatskirchenrecht muss bei Mitgliedskirchen verbleiben
Oberkirchenrat Kauer betont Minderheitenschutz – Präsident Krömer: Kompetenz für Staatskirchenrecht muss bei Mitgliedskirchen verbleiben
Wien, 27. Februar 2002 (epd Ö) Für einen verstärkten Minderheitenschutz in der EU hat sich der evangelische Oberkirchenrat MMag. Robert Kauer ausgesprochen. Österreich sollte in der EU als „Anwalt der Minderheiten“ auftreten, forderte das Mitglied der evangelischen Kirchenleitung bei der „Europarunde“, zu der Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel am Donnerstag, 21. Februar, in die Hofburg geladen hatte. Die Veranstaltung, an der Mitglieder des neu geschaffenen EU-Konvents, der Regierung, des heimischen und des Europa-Parlaments sowie der Höchstgerichte, Interessenvertretungen und Kirchen teilgenommen haben, diente einer österreichischen Standortbestimmung. Die Kirchen waren durch Bischof Dr. Egon Kapellari (Römisch-Katholische Kirche), den Präsidenten der Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B., RA Dr. Peter Krömer, und den juris-tischen Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche A.B., MMag. Robert Kauer, vertreten.
„Im Europa der Zukunft wird es nur mehr Minderheiten geben. Größere können für sich selber sorgen“, sagte Kauer. Als kleines Mitglied sollte Österreich seine Aufgabe darin sehen, „Anwalt der kleinen, der machtlosen Minderheiten zu sein, der ethnischen, der kulturellen wie der religiösen“. Kauer: „Minderheitenschutz ist Menschenrecht. Hier beweist sich, wes Geistes Kind diese Union ist. Geschieht es nicht, dann ist und bleibt auch das bemühteste Projekt, Europa eine Seele zu geben, leeres Gerede.“
Weit mehr als um wirtschaftliche Vorteile und gemeinsame Währung gehe es um die entscheidende Frage: „Schützt mich die Europäische Union, gibt sie mir Sicherheit?“, betonte Kauer und wies darauf hin, dass der Schutz der Evangelischen in Österreich erst durch Staatsverträge voll abgesichert worden sei. Die Kirchen hätten deshalb schon in die Beratungen des Konvents zur Grundrechts-Charta Vorschläge für Minderheitenschutzbestimmungen eingebracht.
Krömer: Grundrechts-Charta muss verbindlich werden
Für eine verbindliche Aufnahme der Grundrechts-Charta in den EG-Vertrag oder den Beitritt der Europäischen Union zur Menschenrechtskonvention ist Synodalpräsident Dr. Peter Krömer eingetreten. Bei der ersten Variante müssten, so Krömer, entsprechende Rechtsschutzmöglichkeiten für den einzelnen Bürger vorgesehen werden. Der Beitritt der EU und EG zur Europäischen Menschenrechtskonvention, eine Variante, die vor allem von den Mitgliedskirchen der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) in den Beitrittsländern bevorzugt werde, erfordere hingegen die Änderung der Verträge. Folgerichtig müsste die EU auch der Sozialrechts-Charta des Europarates sowie weiteren Konventionen des Europarates über den Schutz von Minderheiten beitreten.
Entschieden wandte sich Krömer gegen ein Europäisches Religionsrecht im Sinn des Staatskirchenrechts. „Die Kompetenz für das Staatskirchenrecht muss bei den Mitgliedskirchen verbleiben“, forderte der Präsident in seiner Stellungnahme. Nach übereinstimmender Auffassung der KEK und der römisch-katholischen Kirche sollte demnach die Erklärung 11 zum Amsterdamer Vertrag, die eine Erklärung zum Status der Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften beinhaltet, in den EG-Vertrag aufgenommen werden.
ISSN 2222-2464