04.06.2016

Neue evangelisch-kirchliche Gemeinschaften

Oberkirchenrat Tichy: „Als Kirche profitieren wir davon“

Der Johanniterorden, die Evangelische Missionsgemeinschaft Salzburg (EMS) und der Christliche Missionsverband für Österreich (CMV) wurden von der Generalsynode beziehungsweise der Evangelisch-lutherischen Synode als Evangelisch-kirchliche Gemeinschaften anerkannt. Im Bild die Synode bei einer ihrer zahlreichen Abstimmungen. Foto: epd/Dasek

Oberkirchenrat Tichy: „Als Kirche profitieren wir davon“

Wien (epdÖ) – Der Johanniterorden (die österreichische Kommende des Johanniterordens), die Evangelische Missionsgemeinschaft Salzburg (EMS) und der Christliche Missionsverband für Österreich (CMV) wurden von der Generalsynode beziehungsweise der Evangelisch-lutherischen Synode bei ihren Tagungen am 3. und 4. Juni in Wien als Evangelisch-kirchliche Gemeinschaften anerkannt. Daraus erwachsen diesen Organisationen wie auch den Evangelischen Kirchen Vorteile. Die Verhandlungen im Vorfeld mit Vertreterinnen und Vertretern der drei Gemeinschaften führten maßgeblich Oberkirchenrätin Ingrid Bachler und Oberkirchenrat Heinz Tichy.

„Ich freue mich über die Entscheidung“, betont Oberkirchenrat Tichy im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (EPD). Durch die Anerkennung werde es eine Annäherung zwischen den Vereinen und der Evangelischen Kirche geben. „Dadurch wurde auch eine wichtige gemeinsame Gesprächsbasis geschaffen, die es braucht und die gefördert werden soll. Der regelmäßige Austausch soll dazu führen, dass man einander besser kennenlernt und einen Gedankenaustausch in Gang bringt“, sagt Tichy. „Und auch wir als Kirche profitieren davon, wenn wir offener werden gegenüber diesen Organisationen.“ Darüber hinaus würden durch die Anerkennung auch manche rechtliche Graubereiche beseitigt, etwa was die Ausbildung der Predigerinnen und Prediger betrifft.

Es sei „hilfreich und gut“, dass wir als Kirche Angebote an diese Vereine und Gemeinschaften machen, erklärte Bischof Michael Bünker vor den Delegierten der Generalsynode und bedankte sich bei allen, die sich am Prozess der Anerkennung beteiligt haben. Von der Generalsynode als Evangelisch-kirchliche Gemeinschaft anerkannt wurde der Johanniterorden, von der Synode A.B. die Evangelische Missionsgemeinschaft Salzburg und der Christliche Missionsverband für Österreich.

Die Synode A.B. sowie die Generalsynode haben auch eine Änderung in der Wahlordnung eines Superintendenten/einer Superintendentin beschlossen: In Zukunft können nicht nur österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an die Spitze einer Diözese gewählt werden, sondern auch Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweizer Eidgenossenschaft. In Kraft tritt diese neue Regelung mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt.

Einstimmig beschlossen hat die Generalsynode ebenso eine Ordnung für evangelische Kinderbetreuungseinrichtungen. „Wo evangelisch draufsteht, soll auch evangelisch drinnen sein“, sagte der zuständige Oberkirchenrat Karl Schiefermair zum Hintergrund der Ordnung. Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu wissen, welche Grundsätze in evangelischen Kinderbetreuungseinrichtungen gelebt werden. Zudem würden in den letzten Jahren Kinderbetreuungseinrichtungen vermehrt als Bildungseinrichtungen wahrgenommen. „Auch in unseren Kindergärten sind wir aufgefordert, für Profil und Qualität zu sorgen“, so der Oberkirchenrat vor der Generalsynode.

ISSN 2222-2464

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Schlagworte

Synode | Generalsynode | Tichy

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