Dienstordnung 2003 in Kraft getreten
Evangelische Kirche sichert die Rechte ihrer DienstnehmerInnen
Evangelische Kirche sichert die Rechte ihrer DienstnehmerInnen
Wien, 2. Jänner 2003 (epd Ö) Mit Jahresanfang ist die „Dienstordnung 2003“ mit Ausführungsbestimmungen in der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich in Kraft getreten. Wie der juristische Oberkirchenrat MMag. Robert Kauer dazu gegenüber epdÖ erklärte, lege die Dienstordnung zeitgemäße arbeitsrechtliche Standards für alle kirchlichen Dienstverhältnisse fest. „Besonders hervorzuheben“, so Kauer, „sind dabei der nun auch kirchenrechtlich abgesicherte Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verschlechterungsverbot und die in einer Ausführungsverordnung festgelegten Mindestlohntarife, die nur mit Zustimmung der Mitarbeitervertretung verändert werden können.“
Fünf Jahre habe der Beratungsvorgang mit MitarbeitervertreterInnen, Pfarrgemeinden und Diözesen gedauert, bis die Generalsynode im Oktober 2002 das Kirchengesetz beschließen konnte. Mit dem Gesetz, das mit 1. Jänner rechtwirksam geworden sei, seien Rechte, Ansprüche und Pflichten der weltlichen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Evangelischen Kirche festgelegt.
ISSN 2222-2464