08.10.2003

Die Aufgaben des Staates und seine Verantwortung

Die Anfragen der Kirchen an Staat und Zivlgesellschaft standen im Mittelpunkt eines Studientages in Wien

Die Anfragen der Kirchen an Staat und Zivlgesellschaft standen im Mittelpunkt eines Studientages in Wien

Wien, 8. Oktober 2003 (epd Ö) „Welche Grundgedanken stehen hinter der Frage nach der Aufgabe des Staates und seiner Verantwortung?“ Das war nach den Worten von Mag. Christian Wlaschütz von der Österreichischen Kommission Iustitia et Pax die Leitfrage eines Studientages zum Thema „Eine Aufgabe für den Staat? Anfragen der Kirchen an Staat und Zivilgesellschaft“ am 2. Oktober in Wien.

Dass das christliche Verständnis vom Menschen von seiner Geschöpflichkeit, seiner Sündhaftigkeit und seiner Rechtfertigung aus Gnaden begründet wird, vertrat der lutherische Oberkirchenrat Hon.-Prof. Dr. Michael Bünker. „Mensch ist der von Gott aus Gnade gerechtfertigte Mensch“, sagte Bünker in seinem Referat. Bei dem Studientag, zu dem der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich (ÖRKÖ) und die Österreichische Kommission Iustitia et Pax in Wien eingeladen hatten, räumte der Oberkirchenrat ein, diese transzendente Begründung des Menschenbildes sei gesellschaftlich nicht konsensfähig, da der Gottesbezug nicht konsensfähig sei. So sei auch der Begriff der Menschenwürde „nicht begründungsfähig, sondern selbst begründungsbedürftig“. Dennoch bilde das christliche Menschenbild ein kritisches Gegenüber zur „Globalisierung“ mit ihren Tendenzen zur Maßlosigkeit. „Durch die Schöpfung erhält jedes Geschöpf Raum und Zeit und wird in Beziehung zum Schöpfer, zu sich selbst und zu anderen gesetzt“, sagte Bünker.

Dass es nach orthodoxer Auffassung der Sinn eines Lebens als Christ sei, „die Gottesbeziehung wiederherzustellen, das heißt ein Leben nach den Geboten Gottes“, erklärte der griechisch-orthodoxe Metropolit Michael Staikos. Dies sei entscheidender als die Frage, was der Mensch sei.

„Verantwortung ist ein theologischer Begriff, Sicherheit nicht“

Zur Frage des Staatsverständnisses verwies die reformierte Theologin Mag. Erika Tuppy darauf, dass über den Staat und seine Aufgaben nichts in der Bibel stehe, daher gebe es in der christlichen Theologie zu diesem Thema unterschiedliche Auffassungen. Zum gesteigerten Sicherheitsbedürfnis in der gegenwärtigen Gesellschaft sagte Tuppy: „Sicherheit ist kein theologischer Begriff, Verantwortung aber sehr wohl.“ Die Verkündigung Jesu sei nicht auf Sicherheit ausgerichtet gewesen, vielmehr habe Jesus dazu aufgefordert, „sich und die eigenen Bedürfnisse nicht so wichtig zu nehmen, Für alles Neue offen zu bleiben und für neue Probleme neue Lösungen zu finden“.

„Aus christlicher Sicht darf der Staat niemals als einzige und alles bestimmende gesellschaftliche Größe verstanden werden“, forderte der Innsbrucker römisch-katholische Universitätsprofessor für Gesellschaftslehre, Dr. Wolfgang Palaver. „Vorrangig vor dem Staat“ sei es Aufgabe verschiedener gesellschaftlicher „Zwischengruppen“, z.B. der Familie oder anderer wirtschaftlicher, sozialer, politischer und kultureller Gruppen, sich um das soziale Wohl aller Menschen zu kümmern. Der Staat sei im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe dazu verpflichtet, „überall dort für soziale Gerechtigkeit zu sorgen, wo die Gesellschaft dazu nicht fähig ist“. Nach Palaver hat die Krise des Sozialstaates „mit der abnehmenden Bereitschaft der Bürger zu tun, dem Sozialstaat die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. Das „Wir-Gefühl“ sei im Abnehmen.

Den Bezug zu Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union stellte die Vorsitzende des ÖRKÖ, Oberin Prof. Christine Gleixner, her. Gleixner betonte, das Christentum habe zur Entwicklung Europas viel beitragen. Im Zuge dieser Entwicklung sei Österreich von einem Nationalstaat zu einem Mitgliedsstaat geworden „mit allen Konsequenzen, die das hat“.

Umstrittene „Flexibilitätsklausel“ in der EU-Verfassung

Dass auch ein Mitgliedstaat nach EU-Recht ein Staat sei, betonte dagegen Dr. Jürgen Frieberger von der Vertretung der Europäischen Kommission in Wien. Ein Mitgliedstaat habe „noch immer beachtliche Kompetenzen“. Der Jurist präsentierte einen Entwurf zur künftigen EU-Verfassung, der die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren einzelnen Staaten nach dem „Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung“ regelt. Allerdings habe nach diesem Entwurf der EU-Ministerrat unter Umständen auch das Recht, auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments „geeignete Vorschriften“ selbst zu erlassen.

In diesem Zusammenhang verwies der juristische Oberkirchenrat der Evangelischen Kirche A.B., MMag. Robert Kauer, auf das Problem, dass durch eine derartige „Flexibilitätsklausel“ die Möglichkeit eines Eingriffs von Organen der EU in die staatskirchenrechtlichen Ordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten bestehen könnte.

ISSN 2222-2464

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