23.01.2013

Diakonie wehrt sich gegen Betrugsvorwürfe

Chalupka rechnet mit Einstellung des Verfahrens

Diakonie-Direktor Michael Chalupka rechnet mit einer Einstellung des Verfahrens gegen die ARGE Rechtsberatung.

Chalupka rechnet mit Einstellung des Verfahrens

Wien (epdÖ) – Die Diakonie weist die gegen sie erhobenen Betrugsvorwürfe zurück. Am Mittwoch, 23. Jänner, hatte der „Kurier“ berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gegen den Diakonie-Flüchtlingsdienst ermittle. Flüchtlingsberatungen sollen mehrfach verrechnet worden sein. In der Zwischenzeit hat der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt betont, dass nicht die Diakonie selbst bzw. deren Verantwortliche als Beschuldigte geführt würden, sondern die ARGE Rechtsberatung, der die Volkshilfe Wien und Oberösterreich sowie die Diakonie angehören. Diakonie-Direktor Michael Chalupka kann sich die Anzeige nicht erklären und geht davon aus, dass die Ermittlungen eingestellt werden, sagte er gegenüber der APA.

In einer „Erklärung“, die am Mittwochnachmittag veröffentlicht wurde, geht die Diakonie auf die gegen sie erhobenen Vorwürfe detailliert ein. Sie unterstreicht, dass die Beratungen für die KlientInnen kostenlos erfolgt seien. Im letzten Jahr sei bei 300 Fällen eine Schubhaftbeschwerde eingebracht worden, in 70 Fällen hatte die Fremdenpolizei die Menschen zu Unrecht inhaftiert. Dass ein Viertel der Fälle gewonnen werde, zeige, „wie wichtig die engagierte Arbeit der Rechtsberatung ist“, so die Diakonie. Von den 191 Euro, die der Flüchtlingsdienst vom Innenministerium pro Fall erhält, müssen alle Kosten wie etwa DolmetscherInnen, Fahrt- und Verwaltungskosten sowie die Personalkosten der RechtsberaterInnen gedeckt werden. Um diese Rechtsberatung überhaupt aufrechterhalten zu können, wende der Flüchtlingsdienst jährlich rund 300.000 Euro an Spendenmitteln auf.

Bei einer gewonnenen Beschwerde spreche der Unabhängige Verwaltungssenat dem Klienten einen Kostenersatz für das Verfassen der Beschwerde zu. Diese wurde vom Diakonie-Flüchtlingsdienst kostenlos verfasst. Da der Flüchtlingsdienst auf Spenden angewiesen ist, „fragen wir die KlientInnen, ob sie diesen Schriftsatzaufwand dem Flüchtlingsdienst spenden möchten“, so dessen Geschäftsführer Christoph Riedl. Sollte dies nicht der Fall sein, „zahlen wir den Betrag umgehend aus“.

Für die Zeit der unrechtmäßigen Inhaftierung müssen KlientInnen eine Haftentschädigung erhalten. Der Flüchtlingsdienst sorge dafür, dass die KlientInnen zu diesem Geld kommen, indem die Entschädigungen von der Republik für sie eingefordert werden. „In allen Fällen und in vollem Umfang“ seien diese vom Flüchtlingsdienst an die KlientInnen ausbezahlt worden, betont die Diakonie. Sollte kein Kontakt mehr möglich sein, „haben wir bereits vorher mit ihnen vereinbart, dass wir das Geld nach einem Jahr an ‚Ärzte ohne Grenzen‘ spenden“.

ISSN 2222-2464

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