24.02.2016

Kritik an Änderung des Mindestsicherungsgesetzes in Niederösterreich

Gesetzesänderung richtet sich nicht nur gegen Flüchtlinge, sondern trifft alle Menschen in Not

Mit den neuen gesetzlichen Regelungen bleibe Niederösterreich Schlusslicht bei der Gewährung bedarfsdeckender Leistungen in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, so die Diakonie. (Foto: Wikipedia/Avij)

Gesetzesänderung richtet sich nicht nur gegen Flüchtlinge, sondern trifft alle Menschen in Not

St. Pölten (epdÖ) – Der niederösterreichische Landtag hat am Donnerstag, 18. Februar, Änderungen zum niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetz, darunter den Wegfall des Anspruchs für subsidiär Schutzberechtigte, beschlossen. Darüber hinaus wurde beschlossen, subsidiär Schutzberechtigten den Bezug aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) in Form von Aufstockungsleistungen zur Grundversorgung zu streichen und die Wohnbeihilfe in der Mindestsicherung anzurechnen. Deutliche Kritik an dieser Gesetzesänderung kommt unter anderem von der Diakonie.

„Flüchtlinge wird gesagt, aber gestrichen wird dann beim Wohnen für alle, auch für alle ÖsterreicherInnen“, kritisiert die Diakonie. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur Frage, inwieweit der Bezug von Wohnbeihilfe den Mindestsicherungsanspruch einer Frau mit Behinderung mindern darf, solle mit einer Gesetzesänderung ausgehebelt werden. Damit bleibe Niederösterreich Schlusslicht bei der Gewährung bedarfsdeckender Leistungen in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.

„Und mit der Streichung bei subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen zerstört das Land Niederösterreich die eigene vorbildliche Integrationspolitik der letzten Jahre“, kommentiert die Diakonie den völlig überraschenden Schritt des Bundeslandes. Die Einbringung erfolgte im Landtag durch einen Initiativantrag der ÖVP, sodass der Gesetzesentwurf nicht einmal einer Begutachtung unterzogen wurde.

Subsidiär Schutzberechtigte sind Flüchtlinge, denen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention Schutz gewährt wird, weil ihnen im Heimatland im Falle ihrer Rückkehr unmenschliche Behandlung, Folter oder die Todesstrafe droht. Viele Flüchtlinge, denen dieser Status zugesprochen wird, stammen aus dem Irak oder Afghanistan; aus Ländern also, in die eine Rückkehr aufgrund der dort herrschenden Situation auf absehbare Zeit nicht möglich sein werde.
Das Land Niederösterreich setzte bisher auf Integrationsangebote für diese Gruppe und drängte darauf, dass sie drei Monate nach Schutzzuerkennung in privaten Wohnungen unterkommen, um die Grundversorgungsplätze für Nachkommende wieder freizubekommen. Durch die neuen Regelungen verlieren hunderte subsidiär Schutzberechtigte schlagartig ihren Mindestsicherungsbezug und können ihre Mieten nicht mehr bezahlen, befürchtet die Diakonie. Sie würden damit vermutlich in die Obdachlosigkeit getrieben.

Das neue Gesetz breche außerdem die Artikel 15A Vereinbarung zur Mindestsicherung, in der subsidiär Schutzberechtigte als Zielgruppe erfasst sind, und werde einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof (Vertrauensschutz) nicht standhalten. Gleichzeitig verletze es Europarecht, da die EU-Gleichstellungsrichtlinie eine derartige Schlechterstellung von subsidiär Schutzberechtigten nicht vorsehe.

„Die Gesetzesänderung richtet sich damit nicht nur gegen Flüchtlinge, sondern trifft alle Menschen in wirtschaftlichen Notsituationen, die auf vorübergehende Hilfestellung durch die Mindestsicherung angewiesen sind. Durch das Ausscheren einzelner Bundesländer aus der gemeinsamen Mindestsicherungsvereinbarung (15A-Vertrag) wird das Sozialsystem in ganz Österreich in eine Schieflage geraten“, so die Diakonie in einer Aussendung.

ISSN 2222-2464

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