13.12.2006

Diakonie: Keine Diskriminierung durch Kindergeldregelung

Chalupka relativiert „Erfolgsmeldung“ Prokops zu Asyl- und Fremdengesetz

Chalupka relativiert „Erfolgsmeldung“ Prokops zu Asyl- und Fremdengesetz

Wien (epd Ö) – Die Diakonie begrüßt das Vorhaben, die Auszahlung des Kindergeldes in Zukunft nicht mehr an die Aufenthaltskarte der Babys zu knüpfen, betont aber gleichzeitig, dass auch die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten (die, durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt, legal aufhältig sind) Zugang zum Kindergeld bekommen müsse. Jedenfalls müssten „sämtliche Leistungen rückwirkend und ab Geburt des Kindes gewährt werden“, heißt es in einer Aussendung der Diakonie. Es gehe nicht darum, „dass weniger Babys diskriminiert werden, sondern es muss darum gehen, dass kein einziges Kind diskriminiert wird“. „Alle Kinder müssen faire Chancen erhalten und zwar von Geburt an“, fordert Diakoniedirektor Michael Chalupka.

Der Rückgang der Asylantragszahlen sei kein Verdienst des Fremdenpaketes, sondern liege im europäischen Trend. Die wirkliche und von allen gewünschte Beschleunigung könne nur durch eine Qualitätssicherung der Entscheidungen des Bundesasylamtes erzielt werden. Chalupka: „Nur wenn dort nicht mehr die Hälfte der Bescheide aufgehoben wird, kann die Zweite Instanz sinnvoll ihrer eigentlichen Arbeit, der Überprüfung von Entscheidungen, nachgehen.“ Der Effekt wäre eine gewaltige Verkürzung der Verfahrensdauer, aber auch „ein großer Gewinn für die Menschenrechtssituation“, so der Diakonie-Chef.

ISSN 2222-2464

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