02.12.2020

Diakonie fordert mehr digitale Teilhabe für Menschen mit Sprachbehinderung

Rechtsanspruch auf technische Hilfsmittel nach deutschem Vorbild

63.000 Menschen seien in Österreich direkt von dem fehlenden Rechtsanspruch auf assistierende Technologien und bürokratischen Hürden betroffen. Foto: pixabay

Rechtsanspruch auf technische Hilfsmittel nach deutschem Vorbild

Wien (epdÖ) – Mehr digitale Teilhabe und einen Rechtsanspruch auf technische Hilfsmittel für Menschen mit Sprachbehinderung fordert die Diakonie anlässlich des Tages der Menschen mit Behinderung am Donnerstag, 3. Dezember. „Digitale Teilhabe sollte gerade jetzt, in Zeiten von Corona, mehr denn je ein Recht für alle sein”, betont Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser in einer Aussendung. Bis heute gebe es jedoch weder einen Rechtsanspruch auf assistierende Technologien, noch eine Stelle, an die sich Betroffene wenden können. Gleichzeitig seien die bürokratischen Hürden enorm. Davon betroffen seien 63.000 Personen direkt und rund 250.000 indirekt, würden Angehörige mit bedacht. Es brauche eine zentrale Anlaufstelle für Förderungen und eine Anpassung des seit 1994 nicht mehr erneuerten Hilfsmittelkatalogs.

Österreich solle sich in Sachen Hilfsmittel und Unterstützte Kommunikation an Deutschland orientieren. „In Deutschland gibt es – anders als in Österreich – laut Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf assistierende Technologien und Kommunikationsgeräte“, erklärt Moser. Die Befürchtung, dass das eine Kostenexplosion für die Krankenkassen darstelle, bewahrheite sich nicht: Die Ausgaben für unterstützte Kommunikation lägen in Deutschland bei 0,026% der Gesamtgesundheitsausgaben.

Seit über zehn Jahren bietet die Diakonie mit „LIFEtool“ Menschen mit Behinderung Beratung zu Assistierenden Technologien und Unterstützter Kommunikation sowie zu ihrer Finanzierung. Unterstützt wird das Beratungsnetzwerk vom Energieanbieter Verbund, mit dessen Hilfe auch ein Soforthilfefond für Betroffene eingerichtet werden konnte. „Ziel der Diakonie auch in der Kooperation mit Verbund ist weiterhin, in Österreich endlich das umzusetzen, was in Deutschland schon gelebte Praxis ist: einen geregelten Verfahrensablauf und einen Anspruch auf Kommunikationshilfen“, unterstreicht auch Michael Strugl, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Verbunds.

ISSN 2222-2464

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