02.04.2008

Diakonie fordert Bleiberecht nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich

Kritik an langen Asylverfahren - Neu installierter Asylgerichtshof keine Lösung

von links: Michael Chalupka, Walter Böck, Rudolf Slapota (Pfarrgemeinde Wien-Liesing), Christoph Riedl

Kritik an langen Asylverfahren – Neu installierter Asylgerichtshof keine Lösung

Wien (epd Ö) – Bleiberecht für Menschen, die länger als fünf Jahre in Österreich leben, hat die Diakonie gefordert. „Es ist in Österreich nichts Ungewöhnliches, dass AsylwerberInnen fünf Jahre oder länger auf ihre Anerkennung warten müssen“, sagte Diakonie-Direktor Michael Chalupka in einem Pressegespräch am Mittwoch, 2. April. Es sei verständlich, „dass diese Menschen in einer so langen Zeit sesshaft werden, Familien gründen und hier ihren Lebensmittelpunkt finden“. Folgt man der Argumentation des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Karl Korinek, „dann haben diese Menschen längst das Menschenrecht, in Österreich zu bleiben, erworben“, bekräftigt der Diakonie-Chef. Bislang fehle allerdings ein Bundesgesetz, das diesen Menschen ein rechtsstaatliches Verfahren zum Erlangen eines Aufenthaltstitels ermöglicht. Chalupka: „Mit jedem Jahr des Wartens verschärfen sich die bestehenden Probleme.“

Laut Christoph Riedl, Leiter des Diakonie-Flüchtlingsdienstes Österreich, ist die Alpenrepublik ein „hartes Pflaster für Asylanwälte und Fremdenrechtsexperten“. Das Gesetz ändere sich mit jeder Regierung, Übergangbestimmungen fehlen und das Verfahren verkomme zum „Spießrutenlauf“, kritisierte er.

Bei der Präsentation des Jahresberichtes des Flüchtlingsdienstes kritisierten Chalupka und Riedl die lange Dauer der Asylverfahren. Die Erwartungen an die Regierung in punkto Fremdenrecht seien enttäuscht worden, es habe sich „nichts Grundlegendes geändert“. Keine positiven Veränderungen sieht die Diakonie durch den neu installierten Asylgerichtshof: „Er ist keine Bleiberechtsbehörde und kann auch keine sein“, sagte Chalupka. Der Asylgerichtshof könne als Berufungsinstanz nur darüber entscheiden, ob jemand Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sei. Für die Zukunft ausschlaggebend sei daher eine Verkürzung der Verfahrensdauer. Die Fehler der Vergangenheit könnten nur durch ein Bleiberecht gelöst werden, heißt es von Seiten der Diakonie.

In Österreich geborene Kinder in die Heimat ihrer geflüchteten Eltern abzuschieben, „löst keine Probleme, sondern erzeugt neue“, erklärte der Gallneukirchner Bürgermeister Walter Böck. Menschlich betrachtet gebe es Lösungen, „wenn der Gesetzgeber auch die dafür nötigen individuellen Spielräume ermöglicht“. „Man sollte das Parlament nicht aus der politischen Verantwortung entlassen und den Behörden die alleinige Schuld geben. Im Parlament muss ein vernünftiges, menschliches Gesetz beschlossen werden“, forderte der Bürgermeister, dessen Gemeinde lange Zeit um die Aufenthaltsbewilligung für eine Familie aus dem Kosovo gekämpft hat.

ISSN 2222-2464

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