17.12.2010

Diakonie: Behinderte brauchen eigene Sozialversicherung

Menschen mit Behinderung sind in Beschäftigungstherapie in Werkstätten tätig: Pension gibt es dafür nicht

Menschen mit Behinderung sind in Beschäftigungstherapie in Werkstätten tätig: Pension gibt es dafür nicht

Wien (epd Ö) – Es betrifft vergleichsweise wenige Menschen, doch es wirft ein Bild auf die ganze Gesellschaft: Rund 20.000 Menschen in Österreich mit Behinderung, die in Beschäftigungstherapie in Werkstätten tätig sind, bleibt nach der herrschenden Gesetzeslage eine eigenständige Sozialversicherung versagt. Es betrifft Menschen, die in den verschiedensten Bereichen kreativ und eigenständig tätig sind. „Obwohl sie seit Jahren arbeiten und auch erwachsen sind, verbleiben sie sozusagen im Status eines Angehörigen; sie sind meistens mitversichert“, erklärte Diakonie-Direktor Michael Chalupka am Donnerstag, 16. Dezember, vor Journalisten in Wien. „Das heißt, auch ein eigenständiger Pensionsanspruch kann ihnen aufgrund der gesetzlichen Lage nicht gewährt werden.“

Das Problem habe in der unheilvollen Zeit des Nationalsozialismus seinen Ursprung: Denn erst nach Ende der Naziherrschaft in Österreich wurde es Menschen mit Behinderung wieder möglich, natürlich zu altern und aktiver Teil der Gesellschaft zu werden. Man habe erst langsam begonnen, sich damit auseinanderzusetzen, „was Menschen mit Behinderungen im Alter brauchen“, so Chalupka. „Und der Pensionsanspruch ist ein Teil, der ihnen vorenthalten wird.“

Auch in der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die von Österreich bereits im Jahr 2008 ratifiziert worden ist, sei das Recht auf Arbeit und ein selbstbestimmtes Leben formuliert. Ebenso sei im aktuellen heimischen Regierungsprogramm eine eigenständige Sozialversicherung für Menschen mit Behinderung in Werkstätten vorgesehen. Und die Thematik rund um eine eigenständige Sozialversicherung werde immer dringlicher, denn immer mehr Betroffene kämen in das Alter, in dem sie eigentlich in Pension gehen würden, unterstrich Chalupka. „Das ist ein untragbarer Zustand, weil es auch darum geht, in welchem Selbstverständnis Menschen leben können, welche Würde ihnen zugesprochen oder vorenthalten wird“, betonte der Diakonie-Direktor. Dies sei auch Thema der aktuellen Kampagne der Diakonie, im Zuge derer mit Plakaten und Protestkarten sowie einem Themenheft mit Hintergründen und Erklärungen auf die Problematik hingewiesen wird.

Taschengeld statt Lohn

Die Betroffenen, um die es geht, arbeiten in Werkstätten unterschiedlicher Träger wie z.B. Lebenshilfe, Caritas, Diakonie und Hilfswerk; mehr als 550 Standorte gibt es insgesamt in ganz Österreich. Allein die evangelische Diakonie bietet rund 750 Personen in dieser Form die unterschiedlichsten Beschäftigungsmöglichkeiten: So reparieren etwa Menschen in Werkstätten Holzspielzeug für Montessori-Kindergärten, fertigen Christbaumschmuck an, erstellen eigene Zeitungen in den Mediengruppen, ziehen Bio-Gemüse, bieten Postdienstleistungen als lokaler Postpartner an, kochen und liefern Essen für Veranstaltungen, sind für die Gartenpflege von Krankenhäusern oder Altersheimen verantwortlich oder arbeiten in Kindergärten als HelferInnen, berichtete Katharina Meichenitsch, Sozialexpertin der Diakonie Österreich. Für die Tätigkeit erhalten die Betroffenen keinen Lohn, sondern ein Taschengeld von durchschnittlich 65 Euro pro Monat (Bandbreite zwischen 5 und 550 Euro). Sie haben auch keinen Anspruch auf eigenständige Krankenversicherung und keine abgesicherte gesetzliche Vertretung: „Das steht im krassen Widerspruch zur UN-Konvention“, so Meichenitsch. Eine Umsetzung konnte bisher nur für die Unfallversicherung erreicht werden. Dies sei erfreulich, betonte Chalupka. Allerdings seien weitere Schritte dringend erforderlich.

ISSN 2222-2464

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