05.12.2001

Debatte zwischen Hennefeld und Strasser

Flüchtlingsberaterin und Innenminister in der "Furche" über wirtschaftliche Gesichtspunkte versus politischem Stellenwert der Menschenrechte

Flüchtlingsberaterin und Innenminister in der „Furche“ über wirtschaftliche Gesichtspunkte versus politischem Stellenwert der Menschenrechte

Wien, 05. Dezember 2001 (epd Ö) Dass sich die Qualität der Betreuung von Asylwerbern in erster Linie aus den politischen Rahmenbedingungen eines Landes ergibt, darauf verweist die Leiterin der Betreuungsstelle des Evangelischen Flüchtlingsdienstes Traiskirchen, Dr. Gertrude Hennefeld, in einer Debatte mit Innenminister Dr. Ernst Strasser in der neuesten Ausgabe der Wochenzeitung „Die Furche”. Zum Vorschlag des Innenministers, die Flüchtlingsbetreuung zu privatisieren, hält die Juristin in ihrem Artikel fest: „Das Recht auf Existenzsicherung, ableitbar aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Sozialcharta, garantiert Personen in Notlage die unabdingbaren Grundlagen eines menschenwürdigen Daseins. Trotzdem krankt das österreichische System an einer extrem restriktiven Haltung gegenüber Asylwerbern in Hinsicht Existenzsicherung.”

Obwohl es seit Jahren Kritik in jeder Form gebe, gebe es bis heute keine menschenrechtskonforme Lösung. „Soll die Privatisierung der Flüchtlingsbetreuung nun zum Allheilmittel werden?” fragt Hennefeld. Nähere Einzelheiten über Umfang, Rahmenbedingungen und Mittel von Strassers Plänen seien nicht bekannt gegeben worden. Die verantwortlichen Politiker müssten entscheiden, welchen Stellenwert die Menschenrechte für sie haben und wie viel sie ihnen wert seien. „Folgen sie rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten, ist das Risiko sehr groß, dass die Standards noch weiter gesenkt, Leistungen für Flüchtlinge noch weiter eingeschränkt werden”, schreibt Hennefeld.

Innenminister Strasser: Keine Denkverbote

Für „etwas mehr Sachlichkeit und weniger Emotion” tritt Innenminister Strasser in seinem Beitrag ein. Strasser erkennt an, dass sich viele kirchliche und private Organisationen „immer wieder in beispielloser Art für den Dienst am Nächsten einsetzen und den Ärmsten der Armen Hoffnung und Zuversicht geben”. Es sei sein Wunsch, dass die „Profis” der Flüchtlingsbetreuung in Zukunft stärker in die Bundesbetreuung eingebunden werden. Er habe die zuständige Sektion im Innenministerium beauftragt, ein entsprechendes Konzept „unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Länder wie England oder Holland” auszuarbeiten. Die regierungsunabhängigen Organisationen (NGOs) seien insbesondere auf den Gebieten der Organisation, wie Zimmereinteilung und Essensausgabe, und der Betreuung in rechtlicher und sprachlicher Hinsicht „höchst erfolgreich”. Es dürfe keine Denkverbote geben. Staat, Kirche, NGOs und andere einschlägig engagierte Organisationen und Menschen müssten zusammenarbeiten, „um jenen zu helfen, die unsere Hilfe brauchen”.

ISSN 2222-2464

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