11.01.2006

Clarence Ray Allen: Evangelische Kirche appelliert an Schwarzenegger

„Aus biblischen und theologischen Gründen gibt es nur ein klares und eindeutiges Nein zur Todesstrafe“

„Aus biblischen und theologischen Gründen gibt es nur ein klares und eindeutiges Nein zur Todesstrafe“

Wien, 10. Jänner 2006 (epd Ö) – Die Evangelische Kirche in Österreich appelliert an Gouverneur Arnold Schwarzenegger, von seinem Gnadenrecht Gebrauch zu machen und die für 17. Jänner geplante Hinrichtung des 76-jährigen Clarence Ray Allen nicht durchzuführen.

Die Todesstrafe sei hinsichtlich der Abschreckung nutzlos, in Bezug auf die unvermeidlichen Justizirrtümer unkorrigierbar und stelle „eine besonders grausame Handlung dar, die mit den Menschenrechten nicht vereinbar ist“, heißt es in einer am 10. Jänner veröffentlichten Stellungnahme des evangelischen Oberkirchenrates A.u.H.B.

Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:

„In wenigen Tagen, am 17. Jänner 2006, steht in Kalifornien wieder eine Hinrichtung bevor. Der 76-jährige, blinde und an den Rollstuhl gefesselte Clarence Ray Allen soll für ein Jahrzehnte zurückliegendes Verbrechen hingerichtet werden. Weltweite Proteste gegen die Vollziehung dieses Todesurteils sind laut geworden, der Europarat bezeichnete die Todesstrafe als ‚brutale und rachsüchtige Perversion der Justiz’. Zahlreiche Appelle richten sich an den Gouverneur Arnold Schwarzenegger und fordern die Begnadigung von Clarence Ray Allen.

Die Evangelische Kirche in Österreich appelliert an Gouverneur Schwarzenegger, von seinem Gnadenrecht Gebrauch zu machen. Aus biblischen und theologischen Gründen gibt es nur ein klares und eindeutiges Nein zur Todesstrafe. Die Todesstrafe ist hinsichtlich der Abschreckung nutzlos, sie ist in Bezug auf die unvermeidlichen Justizirrtümer unkorrigierbar, und sie stellt eine besonders grausame Handlung dar, die mit den Menschenrechten nicht vereinbar ist. Ein Staat, der die Todesstrafe vollzieht, missachtet die Menschenwürde seiner Bürger. Die Evangelische Kirche Österreichs weist auf das 13. Zusatzprotokoll zur EMRK vom 1.7.2003 hin, mit dem die vollständige und vorbehaltlose Abschaffung der Todesstrafe festgeschrieben wird. Damit gehört die Ächtung der Todesstrafe zum Kernbestand jeder Gesellschaftsordnung, die auf den Menschenrechten aufbaut.“

ISSN 2222-2464

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