30.10.2001

Christentum hat geistigen und kulturellen Auftrag

Vortrag von Bundeskanzler Schüssel beim Empfang zum Reformationsfest

Vortrag von Bundeskanzler Schüssel beim Empfang zum Reformationsfest

Wien, 30. Oktober 2001 (epd Ö) „Der politische Auftrag des Christen beschränkt sich nicht nur darauf, für materielle Gerechtigkeit zu sorgen. Der Weltauftrag des Christen ist wesentlich auch ein geistiger und kultureller Auftrag.“ Das sagte Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel bei seinem Festvortrag anlässlich des Empfangs zum Reformationsfest der Evangelischen Kirche A. und H.B. am 30. Oktober 2001 im Festsaal der Österreichischen Akademie der Wissenschaften.

In dem Vortrag „Die Aufgaben der Kirchen in der Europäischen Union und bei ihrer Erweiterung“ betonte Schüssel, gerade im Bereich des Geistigen gebe es Armut und Not, an denen Christen nicht ungerührt und tatenlos vorbeigehen könnten. „Die Christen“, so der Bundeskanzler, „haben daher die Pflicht, einen entscheidenden Beitrag zum geistigen Leben“ zu leisten. Dabei gehe es um die Aufgabe, „Europa wieder Europa werden zu lassen“. Das spirituelle Erbe des Christentums ist für den Bundeskanzler „eine inspirierende Kraft für Europa“. So könne das Christentum am Beginn des neuen Jahrtausends ein Zeichen der Hoffnung sein.

Schüssel sprach sich dafür aus, in der europäischen Gesellschaft den „Solidargrad“ sichtbarer werden zu lassen. Österreich sei in manchen Bereichen Vorbild, etwa in der Anerkennung von Kirchen oder in der Gleichstellung des Islam. Angesichts der Bedrohungen durch den Terror müsse der politische Dialog ernstgenommen werden. „Eine militärische Antwort allein ist zu wenig“, so der Bundeskanzler. Zudem forderte Schüssel, die Armutsbekämpfung in Europa zu verstärken.

Dank an die Evangelische Kirche für erfolgreiche europäische Initiativen

Das gemeinsame Europa bestehe im Gemeinschaftsbewusstsein und im Gemeinschaftswillen der europäischen Zivilgesellschaft, zu der auch die Kirchen gehörten, erklärte Schüssel. Ihre besondere Verantwortung im europäischen Integrationsprozess liege auf der Ebene des interkonfessionellen Dialogs, auf der Ebene der länderübergreifenden Zusammenarbeit der einzelnen Orts- und Landeskirchen sowie auf der innerstaatlichen Ebene im Verhältnis der Kirchen zu den jeweiligen religiösen Minderheiten in ihrem Land.

In diesem Zusammenhang sprach der Bundeskanzler der Evangelischen Kirche in Österreich für ihre „erfolgreichen europäischen Initiativen“ herzlichen Dank aus. Als Beispiele nannte er die Donaukirchen-Konsultation und die von der Synode A. und H.B. im Oktober 1998 beschlossene Resolution „Unser Europa“.

ISSN 2222-2464

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