13.12.2010

Chalupka: ‚Rot-Weiß-Rot-Card‘ „richtiger Schritt“

Für "Bildungsverpflichtung bis 18" und Bleiberechtsverfahren im Asylbereich

Für „Bildungsverpflichtung bis 18“ und Bleiberechtsverfahren im Asylbereich

Wien (APA/epdÖ) – Der Direktor der Diakonie Österreich, Michael Chalupka, begrüßt die von der Regierung geplante ‚Rot-Weiß-Rot-Card‘. Sie sei ein „richtiger und wichtiger Schritt“, sagte er am Sonntag, 12. Dezember, in der Fernseh-„Pressestunde“. Im Asylbereich tritt er für ein Bleiberechtsverfahren mit automatischem Bleiberecht für gut Integrierte nach fünf Jahren ein. Außerdem plädierte Chalupka für eine „Bildungsverpflichtung“ bis 18 Jahre.

Mit der ‚Rot-Weiß-Rot-Card‘ verabschiede man sich „von dem Mythos, dass Österreich kein Zuwanderungsland ist“, stellte Chalupka fest. Endlich werde erstmals die Zuwanderung geregelt. Allerdings sei der in der Vorwoche präsentierte Entwurf „noch nicht das Gelbe vom Ei“. Nachbesserungen seien nötig – etwa beim Familiennachzug. Dort seien die Hürden z.B. beim Spracherwerb im Ausland zu hoch – und man werde die gewünschten Arbeitskräfte nicht bekommen, wenn sie ihre Familien zu Hause lassen müssten.

Integrationsmaßnahmen werde man auch bei einer geregelten Zuwanderung weiterhin  brauchen, sogar „mehr als jetzt“, befand Chalupka. In der Integrationspolitik sei bisher nur „viel geredet und wenig getan“ worden. So habe es die nötige Bildungsoffensive für Kinder mit Migrationshintergrund nicht gegeben, im Gegenteil seien Förderlehrer weggekürzt worden, „weil wir ein Nulldefizit erreichen wollten“, und „jetzt wundert man sich über die PISA-Werte“. Chalupka bekräftigte auch die Forderung der Diakonie nach einem Integrationsministerium.

Im Asylbereich plädierte er für rasche, „qualitätsvolle“ Verfahren. Der Großteil der Fälle müsste in Jahresfrist erledigt sein. Für Fälle, die lange gedauert haben, sollte es Bleiberechtsverfahren samt Bescheid geben. Betroffene sollten einen Antrag stellen können und „beweisen, dass sie gut integriert sind“. Nach fünf Jahren Aufenthalt sollte es, wenn alle Kriterien erfüllt sind, „automatisch gehen“, auch um die vielen Altfälle abzubauen. Die Ansicht, die Betroffenen selbst bzw. Berater würden die Verfahren durch ständig neue Anträge verlängern, wies Chalupka zurück: In keinem anderen Rechtsgebiet sehe man das so. Jeder habe das Recht, die Instanzen auszunützen, um zu seinem Recht zu kommen.

Ausgehend von der Integrationsfrage plädierte Chalupka nicht nur für eine Bildungsgarantie, sondern für eine „Bildungsverpflichtung“ bis 18 – was bedeute, dass jede/r Jugendliche nach der Pflichtschule eine Ausbildung absolvieren muss. Er kritisierte, dass mit dem Sparpaket die Familienbeihilfe für Arbeitssuchende zwischen 18 und 21 Jahren ersatzlos gestrichen wird.

Zum Budget insgesamt unterstrich der Diakonie-Direktor die Kritik, dass es mit den Einsparungen bei Bildung, Forschung und im Sozialbereich „nicht zukunftsgerichtet“ sei. Der Regierung hielt er vor, die Vorschläge von Experten, der NGOs und auch der Spitzenbeamten „links liegen gelassen“ zu haben: „In der Krise auf so viel Expertise zu verzichten, sich ein Budget handzustricken, ist nicht gescheit.“ Chalupka verwies dezidiert auf die Sanierungsvorschläge des WIFO, wo Bildung, Forschung und Soziales „nicht enthalten“ seien. Er drängte auf „Lösungen“ von Bund und Ländern in der Verwaltungsreform und hielte Vermögenssteuern für sinnvoll, damit auch die Reichen „die Chance haben, mehr beizutragen“.

Dringend nötig sei, so Chalupka, eine Lösung im Pflegebereich. Investitionen zum Aufbau von Strukturen – etwa stationären oder teil-stationären Systemen – seien nötig und auch sinnvoll, denn damit würden auch Arbeitsplätze geschaffen.

ISSN 2222-2464

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