Chalupka: „Beim Asylrecht geht es um Leben und Tod“
Diakonie-Direktor übt in "Standard"-Gastkommentar heftige Kritik an der Fremdenrechtsnovelle
Diakonie-Direktor übt in „Standard“-Gastkommentar heftige Kritik an der Fremdenrechtsnovelle
Wien (epd Ö) – Seine Kritik an der jüngsten Verschärfung des Asylrechts hat Diakonie-Direktor Michael Chalupka bekräftigt. In einem „Standard“-Gastkommentar vom 22. Oktober wettert Chalupka, dass durch die neue Gesetzesnovelle der Zugang zum Asylrecht weiter eingeschränkt werde. Die Asylpolitik von Innenministerin Maria Fekter führe dazu, Asylwerber vom Zugang zum Rechtsstaat auszuschließen. Chalupka: „Beim Asylrecht geht es um Verfolgung, Repressalien, Verstümmelung, Mord. Letztendlich kann es um Leben und Tod gehen.“ Das vom Nationalrat am Mittwoch, 21. Oktober, beschlossene Fremdenrechtspaket sieht u.a. die Ausweitung der Schubhaft, eine Eindämmung der Folgeanträge und die Aufhebung des damit zusammenhängenden Abschiebeschutzes sowie die Möglichkeit einer Altersfeststellung mittels Röntgenaufnahmen vor.
Diakonie-Direktor Chalupka verweist in seinem Kommentar u.a. auf eine Aussage der Innenministerin, dass über einen Folgeantrag trotz Abschiebung entschieden werden könne. Chalupka dazu: „Dann könnte es passieren, dass der Asylanerkennungsbescheid in einen Folterkerker zugestellt werden müsste.“ Fekters Grundsätze „Das Recht auf Asyl ist unantastbar“ und „Die Gesetze des Rechtsstaates müssen vollzogen werden“ seien richtig, würden in der Praxis aber falsch umgesetzt, so der Diakonie-Direktor. Chalupka: „Es gibt viele gute Gründe, die es Menschen verunmöglichen, weiterhin in ihrem Heimatland auszuharren. Nur wenige davon führen zu einer Asylgewährung in Europa. Deshalb haben sie jedoch noch lange kein Recht missbraucht.“ Niemand käme auf die Idee, ein Unternehmen als Missbraucher zu bezeichnen, nur weil sein Antrag auf Wirtschaftsförderung nicht den strengen Kriterien entsprochen hat und deshalb abgelehnt werden muss, so Chalupka.
ISSN 2222-2464