01.07.2009

Caritas und Diakonie: Licht ins Dunkel von Gefängnissen

Schutz und Betreuung für Menschen in Schubhaft

Schutz und Betreuung für Menschen in Schubhaft

Wien (epd Ö) – Kardinal Christoph Schönborn und der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker haben am Mittwoch in einer gemeinsamen Presseerklärung angekündigt, dass die Kirchen zukünftig besonders auf die menschenrechtliche Situation von Asylwerbern in Schubhaft achten und die Seelsorge in den österreichischen Schubgefängnissen verstärkt wahrnehmen werden. „Auf Grund der weiteren Verschärfungen des Asylgesetzes müssen wir mit noch mehr Personen rechnen, die in Schubhaft genommen werden. Viele dieser Menschen sind heimatlos, traumatisiert, ihre Familien sind auseinandergerissen worden. Sie brauchen verstärkt seelsorglichen Beistand. Wir wollen ihnen Licht ins Dunkel der Gefängnisse bringen“, betonen Kardinal Schönborn und Bischof Bünker. Das Gebot Jesu, die Gefangenen zu besuchen, gelte besonders auch im Hinblick auf die Schubhäftlinge. Angesichts der oft besorgniserregenden Situation in den Polizeianhaltegefängnissen, die vom österreichischen Menschenrechtsbeirat im Innenministerium dokumentiert wird, sei diese seelsorgliche Zuwendung besonders wichtig.

Schubhaft ist keine Strafhaft, sondern ein Verwaltungsakt, um die Abschiebung von Menschen zu gewährleisten, die sich ohne gesetzliche Grundlage im Land aufhalten. Trotzdem sind die Bedingungen in der Schubhaft wesentlich härter als in jeder Strafanstalt. Laut Menschenrechtsbeirat im Innenministerium herrschen „grobe strukturelle Mängel in der medizinischen und gesundheitlichen Versorgung“. Die große Mehrzahl der Insassen sei „schlecht, teilweise fast gar nicht über ihre rechtliche Situation informiert“, so der jüngste Bericht vom März 2009. Weitere Bedingungen, die der Menschrechtsbeirat kritisierte: kein offener Vollzug, oft stundenlang versperrte Zellentüre, eingeschränkter Hofgang, wenige Möglichkeiten zu telefonieren und keine Beschäftigung. Unter den Schubhäftlingen sind Frauen, Kinder, Kranke und schwer Traumatisierte.

„Das Angebot von professioneller Sozialbetreuung und Beratung, wie sie Caritas und Diakonie seit mehr als zehn Jahren unter Einsatz beträchtlicher Mittel und ehrenamtlichen Engagements ausgeübt haben, wird offensichtlich nicht mehr gewollt“, so Bischof Bünker. Gemeinsam mit Kardinal Schönborn gab Bünker der Besorgnis Ausdruck, dass Österreich damit einen menschenrechtlichen Rückschlag erleiden könnte, da die beiden Organisationen durch ihre langjährige Arbeit maßgeblich an der Erarbeitung humanitärer Standards mitgewirkt hatten. Die katholische und die evangelische Kirche wollen im Herbst eine Enquete abhalten, bei der mit Experten intensiv über die Situation in der Schubhaft beraten werden soll, um das seelsorgliche Engagement in den Gefängnissen zu verstärken.

ISSN 2222-2464

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